Hallo zusammen
welcher Kalendereintrag muss bei Mitarbeitern gemacht werden, die bereits aus dem Krankengeldbezug rausgefallen sind? Wir sind uns nicht einig, ob KO oder KA richtig ist.
schöne Grüße
Ingrit
Meine Vermutung ist eher KE...
Hallo,
bei Mitarbeitern, bei denen der Krankendelbezug nach 78 Wochen endet, ist der Ausfallschlüssel "KE - Krankengeldende (nach 78 Wochen)" im Kalender zu erfassen.
Weitere Informationen können Sie unserem Dokument 1004157 Ende des Krankengeldbezugs für einen Arbeitnehmer erfassen (Ausfallschlüssel KE oder KA) in Lohn und Gehalt entnehmen.
da wir zum Januar 2021 einen Systemwechsel auf Datev gemacht haben und der Mitarbeiter bereits vorher schon längere Zeit aus dem Krankengeldbezug rausgefallen war, stellt sich für mich noch die Frage, ob dann der Schlüssel KE auch dann gemacht wird, oder erst wenn jemand jetzt während unserer Datev-Nutzung aus dem KG rausfällt? Unser Berater hatte zur Einführung davon gesprochen, bei den Altbeständen KO zu verwenden.
Hallo,
wenn der Vorberater bereits das Krankengeldende mit dem Ausfallschlüssel "KE" im Kalender erfasst hat und somit die DEÜV-Meldung mit GdA 34 erzeugt wurde, können Sie tatsächlich den Ausfallschlüssel "KO" verwenden.
Bitte beachten Sie die in unserem Dokument 5303318 - Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 2.1 aufgeführte "Besonderheit Unterbrechung" bei einem Systemwechsel.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Setzen Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung.