Auf den Genehmigungen der Leistungsanträge für den November 2020 hat die AA vermerkt, das der Jahresurlaub 2020 bis 31.12.2020 genommen werden muss.
Ich habe jetzt aber zwei Mitarbeiter die bereits mit dem AG abgesprochen haben, das wegen der Kita/Schulferien einen Teil des Urlaubes für 2020 mit in das Jahr 2021 genommen werden darf.
Muss ich jetzt trotzdem den Urlaub komplett abrechnen? Der AG hat 3 AN von den zwei so viel Urlaub haben, das sie den jetzt im Dezember und wie gesagt im Januar genommen hätten. Ansonsten habe ich durch die Feiertage, keine KUG Zeiten im Monat Dezember für diese MA. Der MA der volles KUG erhält, ist aber eine Teilzeitkraft mit 12 Std. die Woche. Steht dem AG denn dann für den Monat überhaupt KUG zu (10% MA)?
Hallo,
die Agentur für Arbeit schreibt:
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie sieht die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.12.2020 davon ab, die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit einzufordern, sofern individuelle Urlaubswünsche/-planungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen.
Die individuellen Urlaubswünsche sind in der aktuellen Situation besonders zu schützen, damit es zum Beispiel Eltern möglich bleibt, Urlaubstage für die Betreuung ihrer Kinder wegen Schließung von Kitas und Schulen zu nutzen.
Resturlaub soll wie gehabt zur Vermeidung von Arbeitsausfällen eingesetzt werden. Das heißt Arbeitgeber sollen mit Beschäftigten, die noch „alte“, bisher unverplante Urlaubansprüche haben, den Antritt dieses Urlaubs in Zeiten mit Arbeitsausfall im Betrieb vereinbaren. Aber auch hier gehen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor.
Zum grundsätzlichern KUG-Anspruch:
10% der AN müssen mehr als 10% Ausfall haben (Differenz zwischen individuellem Soll- und Istentgelt). Wenn also eine Teilzeitkraft 100% Ausfall hat, hat sie 100 % Ausfall. Wenn der Arbeitgeber maximal 10 AN insgesamt hat, reicht der Ausfall der einen TZ-Kraft, die 10%-Marke zu knacken.
Super vielen Dank.
Wie gesagt, wir hatten im Schreiben von dieser Woche der AA den Hinweis, das aller Urlaub genommen werden muss. Aber ich hätte es auch so gesehen, das die Betreuung von Kinder Vorrang hat.
Können Sie/der Arbeitgeber vielleicht direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in sprechen und eine individuelle Zustimmung beantragen? Grundsätzlich sehe ich es so, wenn der Urlaub im Januar wegen der Schließungen genommen wird, sollte das für das AAmt ok sein.
Ich würde hier vorsichtig sein. Der Jahresurlaub ist lt. Bundesurlaubsgesetz im laufenden Jahr zu nehmen. Insbesondere, da die Arbeitsagentur explizit noch daraufhin weist.
Die Agentur hat darauf verzichtet, dass während des Jahres der Urlaub eingebracht werden muss, wenn er bereits verplant (für das laufende Jahr) ist. Für die Ferien in 2021 müsste 2021 Urlaub eingebracht werden.
Deshalb soll ja eine individuelle Einigung mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesucht werden.