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KUG und Krank mit EFZ und Krankengeld

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letzte Antwort am 29.04.2020 08:22:12 von coester
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isabel
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Hallo Zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

 

Gewährungszeitraum KUG ab März 2020 - Sep. 2020

 

Antragstellung für KUG 24.03.2020

 

Kollegin krank seit 02.03.2020; LFZ bis 12.04.2020, ab 13.04.2020 KG

 

Wie muss ich die Fehlzeiten erfassen?

Zählt diese Erkrankung als Erkrankung während KUG. Ich würde sagen, Ja!

 

Danke für die Hilfe!

 

 

 

 

coester
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Schau mal in das LEXINFORM Dokument 5303311 unter Punkt 3.4.

 

Da findest Du die Lösung.

 

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isabel
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Nachricht 3 von 8
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Ich krieg es in meinem Kopf nicht mehr hin.

 

Ich denke: 01.04.-12.04.2020 LA 410 wegen EFZ im KUG-Zeitraum

                 13.04.-30.04.2020 LA ? oder Fehlzeit? 

 

Sorry, ich bin total durcheinander!

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 8
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Kein Problem Isabel,

 

vom 13.04. an schlüsselst Du eine Unterbrechung und der MA bekommt Krankengeld von seiner Kasse.

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Und dann die ganz normale Schlüsselung der Fehlzeit Krankentagegeld bei Krankheit und die BMG für das Krankengeld des AN ist dann das KUG?

 

Tausend Dank!

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coester
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Nachricht 6 von 8
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Genau, dass ist dann eine Unterbrechung.

 

Mit dem Krankengeld hast Du dann - bis auf die Verdienstbescheinigung für die Krankenkasse - ja überhaupt nichts weiter zu tun...

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Vielen lieben Dank!

 

Ich habe noch eine Frage....mein AG-Anteil aus der LA 901 steht trotz 100% KUG noch auf der Lohnabrechnung. Den Haken bei "Abrechnung von AG-beiträgen bei voller Unterbrechung" habe ich schon rausgenommen. Was muss ich noch tun?

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
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Guten Morgen Isabel,

 

schau mal nach, was vertraglich bei der BAV vereinbart ist.

Wenn Du diesen Beitrag rausnimmst und es ist vertraglich vereinbart, dass dieser Zuschuss zu zahlen ist,

müsste dieser später sowieso nach-gezahlt werden...

 

Wenn nicht, buchst Du ihn über die Bewegungsdaten als negativen Bruttobezug raus.

 

Übrigens: Den Haken den Du meinst, bezieht sich nur auf Unterbrechungen, z. Bsp. beim Bezug von Krankengeld.

 

Gruß, André

 

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letzte Antwort am 29.04.2020 08:22:12 von coester
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