Hallo!
Ich habe schon alle Dokumente zum Thema Feiertag durchgelesen, aber irgendwie finde ich das Thema KUG und Feiertage sooo kompliziert.
Zu Ostern haben wir so abgerechnet:
Wenn die Mitarbeiter z.B. am Feiertag gearbeitet hätten, wird der Feiertag normal mit der 410 gebucht.
Ist das korrekt?
Wenn sie nicht gearbeitet hätten, muss dann die 414 (Feiertag in Höhe KUG) gebucht werden oder kann auch Lohn gezahlt werden (quasi geleistete Stunden). Liegt das im Ermessen des Arbeitgebers?
Kann mir das jemand beantworten?
Hallo,
schauen Sie doch mal hier vorbei.
Hallo!
Ich habe mir diese Frage auch gestellt.
Der Link ist m.E. nicht hilfreich.
Gibt es denn noch weitere Meinungen?
Aus §2 Abs. 2 EntgFG geht hervor, dass der AN an einem Feiertag Anspruch auf Entgelt i.H.v. KUG hat. Da der Arbeitgeber aber alle Zahlungen selbst trägt (Steuer/SV), wäre es doch auch möglich, den Feiertag "normal", also ohne KUG abzurechnen.
Ich habe beide Varianten mit Probeabrechnungen getestet. An der Höhe des KUG ändert sich nichts, aber der AN bekommt mehr ausbezahlt. (Der AG zahlt mehr Steuern/SV-Beiträge).
Ist das nun möglich, oder ist das falsch?
Hallo,
es gibt noch viele weitere Threads zu diesem Thema, der von mir ausgewählte Beitrag war lediglich ein Beispiel.
Rechtlich dürfen wir nicht beraten, sprechen Sie am besten mit der Agentur für Arbeit.