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KUG und Erkrankungen

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letzte Antwort am 04.10.2024 20:52:05 von tt81
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Jolanta02
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Guten Abend,

 

ich habe wieder eine Frage zum Thema KUG und hoffe auf Hilfe. Ich habe bisher, hier nichts gefunden was mir persönlich hilft. Auch keine DATV Dokument welches für mich verständlich ist. Angenommen ein Mitarbeiter ist vom 3. bis 5.  September krank. Laut Stundenzetteln findet an diesen Tag für diesen Mitarbeiter keine Kurzarbeit statt. Weil diese an einzelnen Tagen ist. Am 10. September ist er wieder krank. An diesem Tag hätte er auch Kurzarbeit. Wie genau buche ich diese beiden Tage? Kann mir jemand dazu ein Beispiel mit den LA schreiben? Ich verstehe es nicht kann. Krank vor Kurzarbeit und während.. 

 

Vielen Dank. 

Jolanta02
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pogo
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Das sollte doch  in 3.4.* erklärt sein. 

Musst nur die richtige Variante wählen.

 

"Krank vor Kug" ist nur dann zu wählen, wenn die Krankheit vor dem ersten Monat für den Kurzarbeit beantragt wurde auftrat und in den ersten Kug-Monat hineinreicht.

Das ist hier ja nicht der Fall.

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tt81
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Der Mitarbeiter wird genauso abgerechnet wie eingeteilt.

 

Ist der Mitarbeiter an einem Tag zur Kurzarbeit eingeteilt und wird arbeitsunfähig, wird "Krank während KUG" eingetragen. Er erhält weiterhin das Kurzarbeitergeld.

 

Ist der Mitarbeiter schon vor Einführung der Kurzarbeit arbeitsunfähig und wird während der Arbeitsunfähigkeit zur Kurzarbeit eingeteilt, muss "Krank vor KUG" geschlüsselt werden. In diesem Fall erhält der Mitarbeiter Krankengeld in Höhe KUG. Ausgezahlt wird es das Krankengeld aber vom Arbeitgeber.

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Jolanta02
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Aber wie rechnen ich nun ab, wie der Stundenzettel im Screenshot, wenn er im Bezigszeitraum KUG krank wird, aber an Tagen krank wird, an denen er nicht für KUG eingeteilt ist? Ist es dann die LA 45 (Entgeltfortzahlung). Ich raffe es nicht. 

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pogo
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@Jolanta02  schrieb:

Aber wie rechnen ich nun ab, wie der Stundenzettel im Screenshot, wenn er im Bezigszeitraum KUG krank wird, aber an Tagen krank wird, an denen er nicht für KUG eingeteilt ist? Ist es dann die LA 45 (Entgeltfortzahlung). Ich raffe es nicht. 


Ja, dann kommt die normale Entgeltfortzahlung LA 145 ins Spiel, ohne Kug.

 

Und wenn er an einem Tag krank sein sollte, wo 4 Stunden Arbeit und 4 Stunden Kug gewesen wären, ist das auch so zu erfassen mit 4 Stunden Entgeltfortzahlung und 4 Stunden krank während Kug.

tt81
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An den Tagen, an der Mitarbeiter zur Arbeit eingeteilt ist, hat er bei Arbeitsunfähigkeit natürlich Anspruch auf Lohnfortzahlung.

 

Die Kurzarbeit ändert daran nichts.

Jolanta02
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Hallo, ich glaube ich habe es jetzt verstanden. Für die Zeit wo der MA krank ist, aber nicht in Kurzarbeit, erhält er für die Zeit, bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Angenommen er ist Montag bis Freitag krankgeschrieben und freitags ist Kurzarbeit, buche ich Montag bis Donnerstag die LA 45. Den Freitag buchen ich dann mit der LA 410 BS WK. LA 410 aber nur wenn keine U 1 Pflicht besteht. Welche Fehlzeit nehme ich dann? Mo bis Do, krank mit Entgeltfortzahlung und den Freitag krank  während KUG? Wenn U1 Pflicht besteht, muss ich die 413 im Kalendarium eintragen, oder ? Wenn nur 4 Stunden gearbeitet wird und die restlichen 4 Stunden Kurzarbeit ist, nehme ich die 4 auf die zb. 20 und die restlichen 4 auf die 410. Habe ich das so so richtig verstanden? 

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tt81
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Ja, bei der Berechnung der 6 Wochen Entgeltfortzahlung zählen aber die Kranktage während Kurzarbeit mit.

 

Fallen Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit zusammen, fällt die Arbeit weithin aufgrund der Kurzarbeit und nicht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit aus. Die Agentur für Arbeit zahlt weiterhin Kurzarbeitergeld. 

Insofern besteht kein Erstattungsanspruch aus der U1 Umlage gegenüber der Krankenkasse.

 

Zu den Lohnarten kann ich leider nichts sagen. Arbeite nicht mit Lodas.

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letzte Antwort am 04.10.2024 20:52:05 von tt81
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