Hallo!
Es geht um ein Restaurant, welches die behördliche Anordnung auf Schliessung erhalten hat (ab 18.3.), wie alle Restaurant und Hotels. Vorher lief das Geschäft ja auch schon sehr schlecht und der Chef des Restaurants hat am 16.03. KUG beantragt.
Wir haben heute von Jemandem gehört, dass Betriebe, die von behördlicher Schliessung betroffen sind, eine andere Entschädigung erhalten. Leider konnten wir hierzu nichts finden.
Kann für solche Betrieb KUG abgerechnet werden? Oder erhält er eine andere Entschädigung?
Wir waren auf den Stand, dass die Entschädigungszahlung nach Infektionsschutz gilt ja nur gilt, wenn jemand in Quarantäne ist, wie es auch im Datev Dokument steht.
Kann mir jemand helfen?
Hallo,
lt. Arbeitsagentur :
Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.
Eine Entschädigungszahlung nach Infektionsschutz kann gar nicht gezahlt werden, da in Niedersachsen (dort habe ich mein Hotel) nicht die Betriebe geschlossen worden, sondern nur die Übernachtungen von Touristen verboten wurden.
Somit kann man ja noch von Geschäftsreisenden und Monteuren leben.
Das gilt natürlich auch für Restaurants, die ja nur zeitweise öffnen dürfen. Aber sie dürfen halt.
Daraus folgt, dass auch keine evtl. Betriebsausfallversicherung zahlt.
KUG kann natürlich beantragt werden, was aber Minijobs nichts bringt.