Liebe Community,
ich habe den Fall Abrechnung bAV mit Entgeltumwandlung bei gleichzeitiger Kurzarbeit (Teilausfall) und KUG-Zuschuss (Aufstockung auf 100 % des Nettolohns) vor mir.
Meine Frage ist, wie hier der KUG-Zuschuss richtig zu berechnen ist. Auf welches Netto stocke ich auf:
1.776,85 EUR Nettolohn ohne Berücksichtigung des Gehaltsverzichts (Brutto: 2.627 EUR)
Oder
1.721,49 EUR Nettolohn mit Berücksichtigung des Gehaltsverzichts iHv 100,- EUR (Brutto: 2.527 EUR)?
Mein Berechnungsschema für den automat. KUG-Zuschuss (Auswertung 102) zeigt Variante 2 an. Jedoch habe ich meine Zweifel, ob das richtig ist, auf den geringeren Nettolohn aufzustocken und ich nicht ein abw. Basis-Netto-Engelt hinterlegen müsste.
Im DATEV-Dokument Nr. 1008921 steht, dass der automat. KUG-Zuschuss aus dem Netto-Verdienst ohne Gehaltsumwandlung berechnet wird. Soll die Gehaltsumwandlung jedoch in die Berechnung des KUG-Zuschusses einfließen, dann ist ein abweichendes Basis-Netto-Entgelt zu hinterlegen. Aber wonach bestimmt sich denn genau das?
Danke für alle Hilfe!!!
Stefanie
Hallo Stefanie,
beide Varianten sind programmtechnisch möglich.
Für die automatische Ermittlung des Arbeitgeber Kug Zuschusses Berechnung wird die Variante 2 herangezogen. Soll die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt werden, ist wie im Dokument beschrieben, vorzugehen.
Sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber, welche Variante angewendet in Ihrem Fall werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG