Hallo,
ich habe eine Frage zum KuG Krankengeld:
Unser Mitarbeiter (Gehaltsempfänger) ist seit dem 06.03.2020 krank. Ab dem 17.04.2020 bezieht er Krankengeld da er über den 6 Wochen Lfz ist. Ab dem 01.04.2020 sind wir in Kurzarbeit.
Meine Angaben in Lodas:
06.03.-31.03.2020 = Entgeltfortzahlung mit AU
01.04.-17.04.2020 = Kug/S-Kug krank ( Eingabe im Kalendarium jeweils 8 Stunden AS=WK / LA=410 Kurzarbeitergeld)
18.04.- = Krankengeld
In der Probeabrechnung wird aber weder ein Ist- noch ein Sollentgelt ausgewiesen. Was mache ich falsch???
Hallo,
nehmen Sie mal die Lohnart 413 mit dem Schlüssel VK
Ansonsten werden Sie hier fündig:
Gruß
Vielen Dank für die Rückantwort.
Leider klappt bei mir auch das nicht. Ich kriege einfach kein Soll-/bzw Ist-Entgelt in die Abrechnung 😞
Kann ich hier vieleicht die Lohnart 411 (Korrektur Sollentgelt) bzw. 412 (Korrektur Istentgelt) nehmen? Wenn ja, wie bzw. erfasse ich das?
Das hört sich für mich fast so an, als wenn die Schlüsselungen der Lohnarten nicht passen...
Schauen Sie sich mal die Lohnarten des MA an.
Sind diese in den Stammdaten - Lohnarten wie folgt geschlüsselt :
1. Berechnung des Soll-Entgelts -> Soll-Entgelt (nur Betrag)
2. Haken bei "Kürzung der Festbezüge bei Kug"
Die Lohnart bei diesem Mitarbeiter ist die 30 Festbezug Lohn/Gehalt. Hier wurden alle erforderlichen Haken gesetzt. Für die anderen Mitarbeiter funktioniert auch alles. Nur bei diesem klappt es nicht.
Die Fehlzeit ist korrekt vom 01.04.-17.04.20 mit Krank KuG eingetragen
Die Bewegungsdaten im Kalendarium vom 01.04.-17.04.20 mit AS /VK und LA 413
Muss ich vieleicht in der Lohnart 413 noch etwas ändern? Ich bin echt ratlos gerade. Alles hängt echt an dem einen Mitarbeiter 😞
Hallo,
nach Ihrer Schilderung sehe ich im Abrechnungszeitraum gar keinen Tag mit Kurzarbeitergeld.
Vermutlich wird deswegen auch kein Soll-/Ist-Entgelt ermittelt...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Das heisst, dass ich den Mitarbeiter in den Fehlzeiten ganz normal über Entgeltfortzahlung laufen lasse bis zum Eintritt des Krankengeldes ohne die Beachtung von KuG?
Hallo,
so wie Sie es schildern, erhält der Arbeitnehmer ja Krankengeld in Höhe von KUG, da die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem KUG-Gewährungszeitraum eingetreten ist.
Bitte lesen Sie zu dieser Konstellation insbesondere Die Kapitel 3.4.1 und 3.4.2 im Dokument Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
Ich glaube ich habe die Lösung gefunden. Ich habe bei den Fehlzeiten nun die Entgeltfortzahlung bis zum 17.04. eingetragen und im Kalendarium die Ausfallstunden vom 01.04.-17.04.20 mit AS/VK und LA 413.
Nun bekomme ich ENDLICH eine Abrechnung mit Krankengeld/KuG.