Hallo Zusammen,
ich kann die Abrechnung für einen privat versicherten AN mit SV-Schlüsselung 300 nicht erstellen. Das Programm meldet mir folgenden Fehler:
"Die Abrechnung von Kurzarbeit (Stammlohnart 410/413/414) ist bei Mitarbeitern mit einer AV-freien Beschäftigung nicht zulässig. Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe."
Habe ich hier einen Denkfehler? Brutto-Gehalt wird nicht gekürzt. Nichts anders, wie sonst auch?
Ist das richtig?
Danke für die Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hat ein AV-freien Beschäftigte einen Anspruch auf KUG?
Da bin ich mir eben auch nicht 100% sicher. Als die Fehlermeldung gestern kam, habe ich da auch schon drüber nachgedacht ...
Die Kollegen die das betrifft, würden aber da sehr benachteiligt werden....
Kann mir da noch jemand weiterhelfen?
Hallo zusammen,
Mitarbeiter, die nicht in die AV-Versicherung einzahlen, haben auch keine Ansprüche. Dies gilt für Geringfügige Beschäftigte, Altersvollrentner und eben auch Mitarbeiter, die nicht in der AV versicherungspflichtig sind.
Vielen Dank!
In dem Zusammenhang ist mir jetzt eben eingefallen...bekommt der AN dann volle LFZ oder wrd sein Gehalt entsprechend der Arbeitszeit gekürzt? Oder ist das eine individuelle Entscheidung des Arbeitgebers?
Sofern kein Betriebsrat existiert oder ein Tarifvertrag gültig ist, muss ja mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine individuelle Vereinbarung geschlossen werden. So dann auch mit den Personen die kein Kurzarbeitergeld bekommen können.