Hallo!
Wir haben in einem Betrieb zwei Mitarbeiter, für die der Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss erhält, da sie langzeitarbeitslos waren. Sie sind in so einem Fall arbeitslosenversicherungsfrei abzurechnen.
Ab April geht der Betrieb in Kurzarbeit.
Weiss jemand, ob die Mitarbeiter von KUG ausgenommen sind?
Bei der Agentur für Arbeit konnte ich niemanden erreichen.
Gruss und ein sonniges Wochenende!
Hallo,
hatte ich bei einem Arbeitnehmer unseres Mandanten auch schon.
LODAS kann hier auch keine KUG-Berechnung durchführen.
Kurzarbeit wird aus dem Topf der AV-Beiträge finanziert deshalb können AV-freie Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben.
Da es für diesen Mitarbeiter auch einen Eingliederungszuschuss gibt und wahrscheinlich auch länger als Kurzarbeit besteht, ist der Arbeitgeber nicht unbedingt benachteiligt.
So hatte ich das vor einiger Zeit mit der Agentur für Arbeit schon mal erörtert.
Ob jetzt eventuell Entgelt i.H.v. Kurzarbeitergeld(Steuer und SV-Pflichtig) gezahlt werden kann, müsste man dann doch noch mal mit der Agentur für Arbeit besprechen.
Das in LODAS umzusetzen wird allerdings etwas aufwendiger.
Beste Grüße von der Ostsee
In §§ 12, 24 und 96 SGB III ergeben sich Anforderungen der Arbeitnehmer.
SGB III gilt für die Arbeitsförderung = Arbeitslosenversicherung