Hallo an alle,
ich hab da mal eine Frage bezüglich der Behandlung eines BA-Studenten während KUG.
Da diese sv-rechtlich ja wie Auszubildende anzusehen sind, stellt sich die Frage, ob das Entgelt gekürzt werden darf oder nicht. Für Azubis darf ja kein KUG in Anspruch genommen werden.
Vielleicht hat einer ein Idee dazu.....
Vielen Dank vorab
Riri
Hallo,
auch Azubis dürfen in KUG geschickt werden. Allerdings Ausnahme. Es ist allerdings § 19 BBIG zu beachten. Darunter fällt wohl auch Kurzarbeit und der Azubi hätte erst einmal sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Viele Grüße
T. Reich