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KUG Stunden bei Stundenlöhnern (Arbeitsvertrag mit Feststunden)

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letzte Antwort am 08.01.2021 14:37:47 von Flitze0815
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andi1989
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Guten Morgen zusammen,

 

bei einem Mandanten gibt es Stundenlöhner,

welche monatliche Feststunden laut Arbeitsvertrag 

erbringen müssen. z.B. 169 Stunden.

 

Können im Kurzarbeitergeldantrag dann die 169 Stunden 

bei KUG Vollausfall (Gastro) genommen werden oder die 

tatsächlichen 162,5 Stunden für November genommen 

werden.

 

Arbeitszeit MO-SA jeweils 6,5 Stunden.

 

Flitze0815
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Moin,

es wird immer das tatsächliche Soll für den Monat herangezogen - unabhängig von Stundenlohn- oder Gehaltsempfänger plus die Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen.

 

Gruß

Flitze

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andi1989
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@Flitze0815 also 162,5 Stunden?

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Flitze0815
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Si hombre! 😉 ..für November.. für Dezember dann 175,50

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andi1989
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Dann sind auch bei fest im Arbeitsvertrag vereinbarten Sollstunden die tatsächlichen Stunden pro Monat für die Kurzarbeitberechnung heran zu ziehen? 

 

 

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andi1989
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Oder kann man die Formel wie bei Gehaltsempfängern mit wöchentliche AZ X 13 Wochen : 3 Monate anwenden?

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Flitze0815
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Moin Andi,

ja sowohl bei Gehalts- als auch bei Stundenlohnempfängern sind die tatsächlichen Sollstunden des Monats heranzuziehen. Die Schlüsselung unter feste Arbeitszeit braucht man dabei nicht ändern. Bei Unterbrechungen im Monat und Kurzarbeit wird es bei Gehaltsempfängern dann lustig mit der Berechnung. Unterbrechung nach der 30 Tage-Regel und KUG nach der Arbeitstage-Regel

Gruß

Flitze

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cro
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In der Gastro 169 Std. = 7,8 Std. täglich. Das sind für KUG 21 Tage =163,8 Std. im November und 23 = 179,40 Std. im Dezember. Wo liegt mein Gedankenfehler?

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Flitze0815
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Ich entdecke keinen Gedankenfehler.. was meinst du genau?

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cro
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@andi1989  schrieb:

@Flitze0815 also 162,5 Stunden?


Richtig, aber hier komm ich für November nicht drauf.

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Flitze0815
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die 162,5 Stunden kamen doch von dir für eine 6,5 Stundenkraft mit einer 6 Tage Woche.. 😉

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andi1989
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@Flitze0815 muss ich dann nicht die Umrechnungsformel in Sollstunden umstellen? Sonst rechnet das System doch mit der 13 Wochen/3 Monate Formel oder? 

 

Bei 40 Stunden Woche wären es dann im Dezember 184 Stunden 23 AT á 8 Stunden anstatt den 173,33 Stunden.

 

Wenn ich die Formel nicht umstelle sagt das System Kürzung um 10,67 Stunden im Dezember. Wie ist es richtig was muss ich umstellen? 

 

Ich verstehe nichts mehr.

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Flitze0815
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Moin Andi,

welche Umrechnungsformel meinst du jetzt genau?

Hast du eventuell unter Mandantendaten/Arbeitszeiten/monatliche Arbeitszeit die Sollarbeitszeit vorbelegt? Alternativ einzeln unter Personaldaten/Arbeitszeiten/monatliche Arbeitszeit?

Ansonsten weiß ich grad nicht, was du meinst. 

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andi1989
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@Flitze0815 sowohl als auch genau

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Flitze0815
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ich dachte es mir 😉

Eigentlich brauchst den Eintrag unter Personaldaten gar nicht erfassen, wenn der/die Mitarbeiter(in) die betriebsübliche Zeit arbeitet .. nur unter Mandantendaten.. und dort sind die tatsächlichen Sollstunden einzutragen. Nur wenn ein Mitarbeiter Teilzeit arbeitet, sind bei Kurzarbeit unter Personaldaten die abweichenden Sollstunden zu erfassen. 

Hier bin ich mir aber nicht zu 100% sicher, ob es überhaupt noch nötig ist. Da ich aber schon seit Jahren Kurzarbeit abzurechnen habe, sind da bei mir aus der Vergangenheit sowieso schon Daten erfasst, welche ich dann bei neuer Kurzarbeit entsprechend abändere. Kann also nicht schaden. 

Ich persönlich habe nirgends das Durchschnittssoll (Wochenstunden*13/3) eingetragen, außer im Durchschnitt 3. Ich habe diesen Wert ansonsten noch nirgends benötigt. Liegt vielleicht auch daran, dass ich nicht mit dem Kalendarium arbeite, kann ich aber nicht beschwören, dass man es dafür benötigt. Ist nur so ein Gedanke.

Wenn du die Sollarbeitszeit in den Mandantendaten erfasst hast, musst du sie natürlich beim Mitarbeiter löschen.. es sei denn.. Teilzeit.. s.o.

 

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andi1989
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@Flitze0815 Ja genau so habe ich das gemacht. Dann rechnet das System auch richtig aus. Mir wurde gesagt, dass die Gehaltsempfänger immer über die 13 Wochen 3 Monate Regel abgerechnet werden. Vielen Dank 

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andi1989
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@Flitze0815 Sorry nochmals ich. Muss man unter Mandantendaten>Monatslohn (unbezahlte Ausfallzeiten)

auf feste Bestandteile Monatslohn/Sollstunden umstellen oder bei feste Bestandteile Monatslohn/Individuell regelmäßig monatliche Arbeitszeit auswählen.

 

Es geht mir um den richtigen Ausweis des Ist-Entgelts, wenn ein Arbeitnehmer gearbeitet hat.

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andi1989
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Kan hier eventuell jemand anderes helfen? Danke 

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Flitze0815
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Frohes und gesundes Neues Jahr, Andi.

Ich gehe davon aus, dass du nun keine Antwort mehr benötigst, oder? War bis gestern in Urlaub.. 

In einer Firma habe ich Sollstunden und in der anderen regelmäßige monatliche Arbeitszeit 'angekreuzt' und mit beiden funktioniert die Abrechnung der KUG Stunden korrekt. Bin mir nicht sicher, ob sich dieser Punkt überhaupt auf die KUG-Berechnung auswirkt.. 😕

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andi1989
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@Flitze0815 Dankeschön das wünsche ich dir auch. 

 

Ich habe dir mal einen Screenshot angehängt wie es bei mir geschlüsselt ist.

Was hast du bei dir da bei allen angehakt?

 

Habe ich es bei mir richtig? Muss ich noch mehr anhaken bzw. umstellen? 

 

Bei den Personaldaten ist ja nichts zu ändern richtig? 

Flitze0815
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@andi1989 wie gesagt, bei einer Firma ist es so, bei der anderen so und beide klappen..

Unter Personaldaten\Arbeitszeiten/monatliche Arbeitszeit habe ich zusätzlich noch bei all den Mitarbeitern, welche von der regelmäßigen Arbeitszeit, welche in den Mandantendaten\Arbeitszeiten/monatliche Arbeitszeit hinterlegt ist, abweichen, die individuellen Sollstunden erfasst. (boah! wat fürn Satz! 🤓

Ob das wirklich notwendig ist, kann ich dir gar nicht mit Sicherheit sagen. Früher war es notwendig und seitdem habe ich es beibehalten. Schaden können die Einträge jedenfalls nicht 😉

Klappt es denn überhaupt nicht bei dir? So eine Ferndiagnose ist halt immer schwierig..

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letzte Antwort am 08.01.2021 14:37:47 von Flitze0815
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