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KUG Progressionsvorbehalt

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letzte Antwort am 08.04.2021 14:35:15 von t_r_
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Weise
Beginner
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Nachricht 1 von 4
257 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe kürzlich das KUG für 09/2020 stornieren müssen und Gehalt nachberechnet, da der Mandant den Antrag zur Erstattung nicht eingereicht hat.

Die Versteuerung des Gehalts erfolgt jetzt in 03/2021.

 

Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 wurde nicht korrigiert. Was passiert bei den Mitarbeiter*innen mit dem Progressionsvorbehalt ? Ist es für die Mitarbeiter von Nachteil, wenn die Lohnsteuerbescheinigung so bleibt und das nachgezahlte Gehalt in 2021 versteuert werden muss ?

Es handelt sich um Monatsgehälter zwischen 1000 und 1800 Euro. Kann mir da jemand etwas zu sagen ?

Danke & viele Grüße

Corina Weise

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
202 Mal angesehen

Hallo,


bei Nachberechnungen ins Vorjahr wird grundsätzlich das Zuflussprinzip angewendet. Die Versteuerung wird somit im aktuellen Jahr durchgeführt. 
Wenn das Entstehungsprinzip angewendet werden soll, kann dies in den Mandanten- oder Personaldaten hinterlegt werden. 


Seit 2021 ist dies - aufgrund der geänderten Lohnsteuer-Richtlinie - jedoch nur noch für die Abrechnungsmonate Januar und Februar möglich. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Weise
Beginner
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Nachricht 3 von 4
147 Mal angesehen

Hallo Her Stein,

 

danke für Ihre Antwort. 

Ich grübele noch, ob das für die Mitarbeiter einen Vor- oder Nachteil hat.

Es bleibt bei der Besteuerung mit Zuflussprinzip. Die  Mitarbeiter haben in 2020 jedoch den Progressionsvorbehalt zu versteuern, weniger Entgelt auf der Steuerbescheinigung und rechnerisch weniger Einkommen als wenn die Abrechnung gleich korrigiert worden wäre.

In 2021 kommt die Nachzahlung und die Besteuerung der Nachzahlung hinzu, ggf. steigt dann der individuelle Steuersatz. Ist es unterm Strich die gleiche Belastung ? Oder werden die Mitarbeiter benachteiligt ? Ich hab da einen Knoten im Kopf. Weiss jemand, wie es sich auswirkt ?

Danke & viele Grüße

Corina Weise

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
121 Mal angesehen

Das wird man so pauschal nicht dagen können.

 

Wie Sie schon richtigerweise schrieben, dass Steuerbrutto in diesem Jahr steigt. Sie müssten die Belastung für beide Jahre einmal richtig und einmal so wie es jetzt ist rechnen. Hinzu kommt, dass es dann noch auf die weiteren (steuerlichen) Lebensumstände im jeweiligen Jahr ankommt.

 

Wenn ich tippen würde und keine anderen Einkünfte da sind, würde ich sagen, die Belastung insgesamt ist höher. Aber nur getippt. Es sind einige Unwegbarkeiten, die zu anderen Ergebnissen führen können.

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letzte Antwort am 08.04.2021 14:35:15 von t_r_
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