Hallo Her Stein, danke für Ihre Antwort. Ich grübele noch, ob das für die Mitarbeiter einen Vor- oder Nachteil hat. Es bleibt bei der Besteuerung mit Zuflussprinzip. Die Mitarbeiter haben in 2020 jedoch den Progressionsvorbehalt zu versteuern, weniger Entgelt auf der Steuerbescheinigung und rechnerisch weniger Einkommen als wenn die Abrechnung gleich korrigiert worden wäre. In 2021 kommt die Nachzahlung und die Besteuerung der Nachzahlung hinzu, ggf. steigt dann der individuelle Steuersatz. Ist es unterm Strich die gleiche Belastung ? Oder werden die Mitarbeiter benachteiligt ? Ich hab da einen Knoten im Kopf. Weiss jemand, wie es sich auswirkt ? Danke & viele Grüße Corina Weise
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