Hallo,
bei uns soll demnächst eine KUG-Prüfung durch das Arbeitsamt durchgeführt werden. Der Prüfer hat u. a. alle Arbeitszeitnachweise gefordert.
Bei der Abrechnung haben wir als SOLL-Arbeitszeit immer die durchschnittliche Arbeitszeit (Wochenstundenx13/3) zugrunde gelegt. Auf den Arbeitszeitnachweisen stehen jetzt natürlich die tatsächlichen SOLL-Arbeitszeiten. Wird das zu Problemen führen?
Guten Morgen @Nathalie93 ,
ich hatte jetzt bereits einen Fall, wo die Arbeitsagentur die Daten wollte. Auch ich hatte mit den durchschnittlichen Stunden abgerechnet. Ende vom Lied ist, dass jetzt alles anhand der tatsächlichen Stunden korrigiert werden muss (glücklicherweise in dem Fall nur für März und April 2020).
Man kann sich also schon emotional darauf einrichten, alles korrigieren zu müssen...
MfG,
Dirk Schmakies