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KUG Lohnart Gehaltsverzicht

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letzte Antwort am 19.01.2023 09:25:02 von Kristin_Frohmeyer
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spz_maly48
Einsteiger
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Hallo,

bei der Prüfung der KUG-Abrechnungen 2020 und 2022 ist folgendes bei

Betrieblicher Altersvorsorge im Rahmen einer Gehaltsumwandlung aufgefallen: 

Mit der automatischen Lohnart 939 (AN lfd. Gehaltsverzicht) mindert der Betrag sowohl das Soll- als auch das Ist-Entgelt. In 2022 war es korrekt, in 2020 wurde nur das Ist-Entgelt gemindert.

Da das Soll-Entgelt nicht gemindert war, wurde somit der Unterschiedsbetrag = Kurzarbeitergelt zu hoch berechnet. 

Gab es hier von Seiten des Programmes eine Änderung, hätte eine Rückrechnung mit Korrektur erfolgen müssen ? 

Vielen Dank 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
173 Mal angesehen

Hallo,


wir würden uns diesen Sachverhalt gerne näher mit Ihnen ansehen. Bitte wenden Sie sich dafür über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.01.2023 09:25:02 von Kristin_Frohmeyer
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