Hallo,
bei der Prüfung der KUG-Abrechnungen 2020 und 2022 ist folgendes bei
Betrieblicher Altersvorsorge im Rahmen einer Gehaltsumwandlung aufgefallen:
Mit der automatischen Lohnart 939 (AN lfd. Gehaltsverzicht) mindert der Betrag sowohl das Soll- als auch das Ist-Entgelt. In 2022 war es korrekt, in 2020 wurde nur das Ist-Entgelt gemindert.
Da das Soll-Entgelt nicht gemindert war, wurde somit der Unterschiedsbetrag = Kurzarbeitergelt zu hoch berechnet.
Gab es hier von Seiten des Programmes eine Änderung, hätte eine Rückrechnung mit Korrektur erfolgen müssen ?
Vielen Dank
Hallo,
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