Wir haben jetzt bereits einige Friseurmandate bei denen der KUG Leistungsantrag für den Kalendermonat Mai 2020 abgelehnt wurde. Friseure in Hessen und Rheinland-Pfalz durften Seitens des Gesetzgebers erst ab dem 04.05.2020 öffnen. Bei allen wurde der Antrag wegen dem 02.05.2020 der bei den Friseuren ja regulärer Arbeitstag ist abgelehnt. Begründung ist, das die 10 % nicht erreicht wurden. Geht das auch anderen so?
Es müssen 10% der (KUG-Berechtigten) Beschäftigten im Betrieb KUG beantragen. Von diesen muss dann jeder mindestens 10% seines Bruttoentgelts "verlieren" damit Anspruch auf KUG besteht. Das ist zunächst begrenzt so bis 31.12.2020 geregelt.
Das sollte vor Antragstellung am besten mit dem Mandanten geklärt werden.
Diese Regelung ist nicht berufsspezifisch. Friseure werden nicht anders als andere Betriebe/Unternehmen behandelt.
Vielen Dank cro.
Nummer 1 trifft zu, aber Nummer 2 nicht.
Die Regelung mag ja an sich sehr vernünftig sein, aber es werden trotzdem die Arbeitgeber bestraft, die nicht öffnen konnten, obwohl sie ja gewollt hätten. Die Last für den einen Tag muss der Arbeitgeber jetzt voll übernehmen, obwohl er keinerlei Umsätze gehabt hat.
ja, wir haben ein Friseur-Mandat in BaWü