Hallo,
für einige unserer Mitarbeiter wurde die Beitragszahlung der Direktversicherungen während der Kurzarbeit ausgesetzt, um eine Doppelbelastung aus Kurzarbeit und Gehaltsumwandlung zu verhindern.
Im November wird ein Corona Bonus ausbezahlt. Durch diesen haben einige Mitarbeiter den finanziellen Spielraum, um die ausgefallenen Gehaltsumwandlungen zugunsten der Direktversicherungen nachzuholen.
Habe aus diesem Grund für diejenigen Mitarbeiter, welche einen Ausgleich der ausgefallenen Beitrage, vornehmen wollten eine Gehaltsumwandlung aus laufendem Gehalt im November vorgenommen.
Anbei die Übersicht über die Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
Die Gehaltsumwandlung führt dazu, dass der Mitarbeiter den Leistungssatz 3/6 erhält.
Da jedoch der Mitarbeit nur rund 60 Stunden in Kurzarbeit war, dürfte er diesen Satz gar nicht bekommen.
Wo liegt mein Fehler?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.
OLJA
Die Gehaltsumwandlung führt dazu, dass der Mitarbeiter den Leistungssatz 3/6 erhält.
Da jedoch der Mitarbeit nur rund 60 Stunden in Kurzarbeit war, dürfte er diesen Satz gar nicht bekommen.
Wo liegt mein Fehler?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.
3 = Steuerklasse / 6 = kinderlos. Sieht für mich richtig aus.
Hallo,
habe die KUG-Berechnung und die Abrechnung an die Arbeitsagentur geschickt.
Mein Fehler war, dass die Fehlstunden vom Sollentgelt und vom Istentgelt abgezogen wurde. Da diese Fehlstunden nicht durch die Kurzarbeit verursacht wurden, dürfen die Fehlstunden weder im Sollentgelt noch im Istentgelt Berücksichtigung finden.
Musste im Reiter KUG der Lohnart Fehlstunden auf "keine Berechnung" klicken und das Istentgelt durch eine Korrektur durch die Stammlohnart 412 korrigieren.
Dann hat alles laut Arbeitsagentur gepasst.
Gruß
OLJA