Guten Morgen!
Wir haben Kurzarbeit seit dem 16.03.. Eine Stundenlöhnerin, die sonst Mo-Fr ihre festen Arbeitszeiten hat, springt nun Sonntags mit ein. LuG rechnet aber nur Stunden von Mo-Fr dem KuG entgegen, Sa und So bleiben unbeachtet.
Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte man auf wöchentliche Arbeitszeit umstellen, aber, dass Sa und So bei festen Zeiten zwar abgerechnet, aber nicht dem KuG entgegen gerechnet werden, ist meines Erachtens ein Fehler?
Hallo,
bei der Abrechnung von Kurzarbeit wird die vertraglich vereinbarte regelmäßig/feste Arbeitszeit zur Ermittlung der Sollstunden herangezogen. Arbeiten Arbeitnehmer bspw. Samstag und Sonntag nicht, so haben Sie auch für diese Tage keinen Anspruch auf Kurzarbeit. Diese Tage werden auch nicht „verrechnet“.
Zur Klärung von rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Sind die Arbeitszeiten flexibel so können Sie die Arbeitszeit unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Sollarbeitszeit je Kalenderwoche erfassen.
Wichtig: Damit die wöchentliche Sollarbeitszeit des Mitarbeiters herangezogen wird, ist es erforderlich die Sollarbeitszeit ab der ersten Kalenderwoche des entsprechenden Monats zu hinterlegen.
Bitte machen Sie sich die Mühe und verwenden Sie die Suche in unserer Community. Es gibt mittlerweile zahlreiche Beiträge zu diesem Thema.
Eine Antwort auf Ihre Frage, finden Sie Beispielsweise in diesem Thread: Kug flexible Arbeitszeiten
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG