Liebe Community,
bei uns kam recht kurzfristig ein Mandant mit KUG-Abrechnung.
Aktuell bin ich am Sichten der Berechnung Soll-/Istentgelt und stolperte beim Bike-Leasing darüber, dass der geldwerte Vorteil lediglich beim Istentgelt berücksichtigt wird. Ich bin jedoch der Meinung, dass es sowohl beim Soll- als auch beim Istentgelt mit einbezogen werden müsste.
Seid Ihr derselben Meinung ? Benötige da sicherheitshalber kurzen Abgleich.
Vielen Dank 🙂
Hallo,
vllt. hilft dieser Beitrag weiter: