Hallo zusammen,
ich erstelle Lohnabrechnungen sowohl für Gehalts- als auch Stundenlohnempfänger für ein Mandat.
Die Gehaltsempfänger laufen Problemlos.
Die Stundenlohnempfänger (37 Wochenstunden) haben eine Sollarbeitszeit im Mai von 153,00 Stunden.
Die Schlüsselungen sind m.E. richtig wie in den DATEV-Dokumenten erläutert.
Für jeden AN sollen 24,0 KUG-Stunden abgerechnet werden. (Mit einer eigenen Lohnart, die mit der Stammlohnart 410 hinterlegt ist.) Die Gehaltsempfänger werden ebenfalls mit einer eigenen Lohnart, die aber auch mit der Stammlohnart 410 hinterlegt ist, abgerechnet -> Hintergrund ist die Kontenverwaltung für die Fibu.)
Diese werden auch als fiktives Entgelt aus KUG in das Bruttosoll- und Istentgelt aufgenommen.
Bei einigen MA taucht zusätzlich zu den geleistete Stunden, Feiertagsstd., Krankheitsstd., Urlaubsstd. in der Soll- und IStEngelt-Berechnung jetzt eine automatische Aufstockung auf tarifliche Sollstunden auf, sodass sich das Soll- und ISt-Engelt erhöht.
Ich vermute dies ist auf freiwillige Minusstunden (oder ähnliches z.B. zu frühes Ausstemplen) zurückzuführen. ALso diese fehlenden Stunden zur Erreichen der Sollarbeitsstunden, sind keine KUG-Stunden.
Meine Frage:
Ist es richtig, dass eine automatische Aufstockung erfolgt? Sowohl bei der Ermittlung des Soll- als auch des IST-Entgeltes?
Oder muss ich eine Lösung finden, die automatische Aufstockung zu korrigieren? Zum Beispiel über die Stammlohnarten 411 und/oder 412? Dies soll nur in Ausnahmefällen erfolgen. Ist dies jetzt einer?
Darf die automatische Aufstockung ins Sollentgelt fließen, aber nicht in das Ist-Entgelt? Weil diese Stunden hätten geleistet werden müssen, damit die Sollarbeitszeit von 153,00 Stunden erreicht wird.
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielleicht sehe ich mittlerweile auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Hallo,
die automatische Aufstockung ist korrekt - s. Auszüge aus den Hinweisen zum Antragsverfahren anbei. Die Stellen habe ich Ihnen markiert.
Hallo,
die Stundenlohnarten, die unter Mandantendaten I Lohnarten I Registerkarte Kug auf "Sollentgelt Stunden und Betrag" geschlüsselt sind, werden auf der Auswertung 102 auch mit den gebuchten Stunden berücksichtigt.
Unterschreitet die erfasste Stundenanzahl aller Lohnarten die erfasste monatliche Arbeitszeit, wird auf die tarifliche monatliche Arbeitszeit aufgestockt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Leider wird die automatische Aufstockung der Stunden nicht immer vom AA anerkannt. Was kann man da tun?
Ich habe eine Frage zu diesem Anhang. Diese Aufstockung auf die tarifliche Arbeitszeit ist doch KUG oder wäre das normaler Lohn?
Ich habe gerade den Fall tarifliche Arbeitszeit 132 h gearbeitet 84 h KUG 42 6 Stunden werden aufgestockt.
Das erkennt das AA nicht an.