Hallo zusammen, ich erstelle Lohnabrechnungen sowohl für Gehalts- als auch Stundenlohnempfänger für ein Mandat. Die Gehaltsempfänger laufen Problemlos. Die Stundenlohnempfänger (37 Wochenstunden) haben eine Sollarbeitszeit im Mai von 153,00 Stunden. Die Schlüsselungen sind m.E. richtig wie in den DATEV-Dokumenten erläutert. Für jeden AN sollen 24,0 KUG-Stunden abgerechnet werden. (Mit einer eigenen Lohnart, die mit der Stammlohnart 410 hinterlegt ist.) Die Gehaltsempfänger werden ebenfalls mit einer eigenen Lohnart, die aber auch mit der Stammlohnart 410 hinterlegt ist, abgerechnet -> Hintergrund ist die Kontenverwaltung für die Fibu.) Diese werden auch als fiktives Entgelt aus KUG in das Bruttosoll- und Istentgelt aufgenommen. Bei einigen MA taucht zusätzlich zu den geleistete Stunden, Feiertagsstd., Krankheitsstd., Urlaubsstd. in der Soll- und IStEngelt-Berechnung jetzt eine automatische Aufstockung auf tarifliche Sollstunden auf, sodass sich das Soll- und ISt-Engelt erhöht. Ich vermute dies ist auf freiwillige Minusstunden (oder ähnliches z.B. zu frühes Ausstemplen) zurückzuführen. ALso diese fehlenden Stunden zur Erreichen der Sollarbeitsstunden, sind keine KUG-Stunden. Meine Frage: Ist es richtig, dass eine automatische Aufstockung erfolgt? Sowohl bei der Ermittlung des Soll- als auch des IST-Entgeltes? Oder muss ich eine Lösung finden, die automatische Aufstockung zu korrigieren? Zum Beispiel über die Stammlohnarten 411 und/oder 412? Dies soll nur in Ausnahmefällen erfolgen. Ist dies jetzt einer? Darf die automatische Aufstockung ins Sollentgelt fließen, aber nicht in das Ist-Entgelt? Weil diese Stunden hätten geleistet werden müssen, damit die Sollarbeitszeit von 153,00 Stunden erreicht wird. Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielleicht sehe ich mittlerweile auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
... Mehr anzeigen