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KUG Ausfall 10 %

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letzte Antwort am 15.01.2024 15:41:57 von Sophie_Hümmer
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metzger
Aufsteiger
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Woher erkenne ich auf Anhieb, ob ich bei einer Probeabrechnung für einen Mitarbeiter die 10 % erreiche oder nicht ?

Aus den Hinweisen der Probeabrechnung kann ich nicht erkennen, ja hier wird erstattet oder nein, du erreichst nicht die 10 %.

Aus der Auswertung Soll-/Istentgelt kann ich dies auch nicht entnehmen, wenn ich nicht für jeden Mitarbeiter die Auswertung betrachte und anfange zu lesen oder zu rechnen. Diese Auswertung wird auch vom Programm erstellt, wenn ich unter 10 % KUG abrechnen möchte.

Den Leistungsantrag erhalte ich im Rahmen des Monatsabschlusses ja auch immer, da ist die 10 % zunächst überhaupt nicht relevant.

Erst bei der Prüfung nach Ende Kurzarbeit kommt plötzlich das Erwachen, oh ich habe Kurzarbeit abgerechnet und nun Rolle rückwärts.

 

Finde ich es nicht oder kann Datev das nicht darstellen ?

 

Ich erwarte beim Erstellen der Probeabrechnung entweder aus den Hinweisen oder aus der Auswertung Soll-/Istentgelt oder aus sonst einer Auswertung den klaren Hinweis: Achtung !!! Die 10 % werden nicht erreicht. Andere Lohnabrechnungen können dies und 10 % sind nun mal 10 %. Ebenso erwarte ich, da in den Mandantendaten erfasst, dass auch die 30 % Grenze vom Programm überwacht wird, da ich ja die Anzahl der Beschäftigten erfasse.

 

Warum kann Datev das nicht ? Oder falls ich es nicht weiß, bitte Hilfe. Ich habe mich schon müde gesucht...

DANKE

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

Nunja, 10% vom Gehalt auszurechnen, im Kopf, oder mit Taschenrechner sollte im allgemeinen nicht so schwer sein?

Oder handelt es sich um ein Mandat mit sehr vielen Beschäftigten?

 

Die Erwartungshaltung kann nach unten geschraubt werden! Was soll Datev noch alles machen?

Es ist nicht die Aufgabe der Datev dem Mandanten bzw. in den Fall uns zu sagen, was wir abrechnen sollen.

Datev muss dafür sorgen, dass das was wir abrechnen richtig ist.

Alles andere geht mit dem Mandanten nach Hause bzw. mit der Lohnabrechnenden Stelle, also uns.

 

Ich nehme an dieser Artikel ist geläufig:

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld / 1.5 Mindesterfordernisse | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Hier sehe ich persönlich ganz klar es als Aufgabe des Mandanten die Voraussetzungen zu prüfen und dementsprechend zu handeln.

 

Man darf die Kirche getrost im Dorf lassen und sollte sich selbst an die Nase packen können und nicht immer mit nacktem Finger auf angezogene Programmanbieter zeigen. 🤔

 

metzger
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Danke an K_Wolf für die offene Antwort.

Sie können sich sicher sein, dass ich in der Lage bin 10 % zu berechnen.

 

Bei 160 Mitarbeitern, deren Lohnarten über eine Zeiterfassung in Datev Lohn und Gehalt übermittelt werden, muss ich nun bei jedem einzelnen prüfen, ist das KUG 10 % vom Sollentgelt. Hat jetzt jemand Urlaub kann es sein, dass er an den KUG Tagen gar keinen Ausfall hat. Somit kann es sein, dass er die 10 % nicht erreicht.

Unkritisch, wenn die übrigen 30 % aber die KUG-Grenze überschreiten.

 

Also Kirche im Dorf lassen gebe ich gerne zurück.

 

10 % / 30 % bei 160 abzurechnenden Mitarbeitern kann ein Programm leisten.

 

Ansonsten ist Datev sehr üppig mit seinen Hinweisen, KUG ist aber nun mal sehr speziell. Darum verstehe ich nicht, warum mein Wunsch nun als Fingerzeig verstanden wird. Datev soll mir auch nicht sagen, was ich abrechne. Wenn es mich aber hinweist, Achtung: das AZK des Mitarbeiters geht ins Minus, sollte beim Thema KUG Abrechnen der selbstbuchende Mandant nicht gebeten werden, seinen Taschenrechner zu bemühen.

 

Daher bleibe ich dabei: Hinweis ob 10 % Ausfall jeMitarbeiter und 30 % der Beschäftigten bei KUG-Abrechnung erreicht werden. 

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
128 Mal angesehen

Hallo,


der Wunsch, dass ein Hinweis darauf, ob die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt sind oder nicht, im Verarbeitungsprotokoll ausgewiesen wird, ist bereits bekannt.


Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.01.2024 15:41:57 von Sophie_Hümmer
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