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KUG Aufstockung auf 80% des Nettolohns

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letzte Antwort am 17.04.2020 10:20:45 von Verena_Heinlein
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

im März war es uns als AG möglich, die entstandene Netto-Differenz durch KUG auf 100% des üblichen Nettogehalts aufzustocken.

 

Im April werden wir auf 80% des ursprünglichen Nettogehalts aufstocken.

 

Da es keine Datev-Lösung dafür gibt, mussten wir uns über Excel-Tabellen eine Hilfsberechnung bauen.

 

Ursprüngliche Abrechnung ohne KUG ergibt das eigentliche Netto, Abrechnung mit KUG und Aufstockung auf 100 % über Lohnart 415.

 

Soweit, so gut.

 

Wenn ich jetzt aber auf 80% des Nettogehalts aufstocken will, wie gehe ich hier vor?

 

Normale Abrechnung ohne KUG, vom Netto 80%. ABER: 80 % vom Netto-Verdienst oder 80% vom Auszahlbetrag? Sprich mit Abzügen von bAV oder PKW-Nutzung?

 

Sicherlich 80% des Netto-Verdienstes, da alle weiteren Abzüge ja "personenbezogene" Abzüge sind, die nicht im Zusammenhang mit dem KUG stehen, oder?

 

Funktioniert dann aber die "Hochrechnung" über die Lohnart 230, die ich dann in die 415 verwandle?

 

Ich bin völlig verwirrt!

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


je nach Tarif / Vertrag / Vereinbarung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten den Zuschuss zum Kug zu berechnen. Wir prüfen gerade, ob wir Sie bei der Ermittlung der Aufstockungshöhe anhand des Nettolohns ohne Kurzarbeit - mit einem Berechnungsbeispiel unterstützen können.

 

Im Beitrag "Zuschuss zum Kug über 80%" erhalten Sie bereits einige Lösungen, anderer Communityuser zu diesem Thema.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.04.2020 10:20:45 von Verena_Heinlein
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