Hallo Community,
für unseren Mandanten wurde der Antrag auf KUG für Monat September 2024 abgelehnt. Bzgl. Rückrechnung habe ich mich mit der Bundesagentur f.Arbeit in Verbindung gesetzt die mir mitteilten, dass ich dazu verpflichtet bin, aber wie konnte die Dame mir auch nicht sagen.
Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen. ?
Viele Grüße
Hallo,
KUG erst einmal wieder rausnehmen.
Im weiteren Schritt müssten Sie dann klären, wie die Fehlzeiten abgerechnet werden sollen. Hier wird es ja hoffentlich eine Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, wie mit diesen Zeiten verfahren werden soll.
Wir haben Mandanten, die die Zeiten dann in Höhe des KUG vergüten (netto hochgerechnet, maximal brutto) würden.
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo Thomas,
also für den September eine Nachberechnung machen. Aber KUG rausnehmen ?
Viele Grüße
Hier sollte mit dem AG besprochen werden, wie abgerechnet werden soll. Einfach KUG rausnehmen wird nicht funktionieren, da die AN dann noch weniger Lohn erhalten. Es ist das Risiko des AG, wenn er nicht genug Arbeit hat.
Frage ist, ob im Arbeitsvertrag es eine Regelung gibt, dass nur für gearbeitete Stunden auch ein Lohnanspruch besteht. Im Zusammenhang mit KUG, wird es eine Vereinbarung über die Kürzung der Stunden geben. Ggf. muss wenigstens Lohn in Höhe von KUG gezahlt werden (Achtung dieser ist st-/sv-pflichtig, reduziert also nochmals den Lohn) oder die haben Anspruch auf den vollen Lohn.
Wenn der AG nicht den vollen Lohn bezahlen muss, dann sollte er wenigstens den Lohn soweit Aufstocken, dass das gleiche Netto rauskommt.
Es stellt sich für mich die Frage, weshalb der Antrag abgelehnt wurde? Frist versäumt? Nicht genügend AN in KUG? Reduzierung der AZ nicht genug?
Wenn KUG abgelehnt ist, dürfen Sie es ja im September 2024 auch nicht abrechnen. Die Zeiten müssen dann ersetzt werden, z. Bsp. durch bezahlte entschuldigte Fehlzeiten.
Ich wiefern benötigen sie Hilfe?
Sie rechnen die KUG-Erstattung des Arbeitgebers zurück. Nehmen die erstattungsfähigen Lohnarten raus.
Zu dem weitern vorgehen weiß ich nicht 100 pro Bescheid . Ich hatte diesen Fall bisher nicht .
Ich meine gelesen zu haben dass man den Lohn in Höhe KUG auszahlt aber eben nicht mit Erstattung . Ich würde dazu eine nornale Steuer- und Sv-Pflichtige LA anlegen.
Aber ob das Vorgehen korrekt ist weiß ich nicht . Lesen sie nach.
Andere Möglichkeit wäre ja den normalen Lohn auszuzahlen
Hallo zusammen,
die KUG wurde abgelehnt, weil nicht genügend Arbeitnehmer einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent hatten. Es fehlen 3 Mitarbeiter.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mir eben nochmal einen Hinweis gegeben, Ersatztatbestände zu ermitteln, wo z.g. Urlaub genommen wurde um nicht in Kug zu gehen .
Viele Grüße
Also wollen Sie erst einmal gegen die Ablehnung vorgehen und noch nicht den Lohn korrigieren.
Dann würde ich zweigleisig fahren:
1. Klärung - ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts -, ob ggf. doch Ansprüche auf KUG bestehen
und
2. Klärung, mit dem Mandanten, wie abgerechnet werden muss/soll, wenn KUG wendgültig abgelehnt werden sollte
Im Übrigen würde ich versuchen, dann in diesem Abrechnungsjahr noch eine endgültige Klärung herbeizuführen, damit Sie nicht das Theater im nächsten Jahr als Nachberechnung haben.
Ja, so mache ich es auch. Werde heute noch einen Widerspruch einlegen.
Vielen Dank und Grüße