Hallo an Alle
Ein Mandant beschäftigt 6 AN (davon 2 Minijobs) für 4 AN will ich KUG beantragen. = mehr als 10 % der AN
Insgesamt beträgt der Bruttolohn für die 4 SV-pflichtigen AN (ohne Minijob) € 7.390,00
Der Ist-Lohn beträgt € 6.325,80, somit liegt ein Entgeltsausfall vor von € 1.064,20 Total vor. = mehr als 10 % Abweichung ist erfüllt.
Aber wenn ich jeden einzelnen AN isoliert betrachte, würde 1 AN nur einen Entgeltsausfall von 4,81% zeigen.
(weil er für 5 Tage in Quarantäne war und keinen Lohn dafür erhielt)
Fällt dieser Arbeitnehmer dann aus der Berechnung raus, und kann ich danach nur KUG abrechnen für 3 Arbeitnehmer?
Das DATEV Programm rechnet auch für den "4,81% AN" KUG aus. Muss ich jeden AN einzeln prüfen?
Wer kann mir dazu helfen.
Danke
Moin,
die Anzahl der AN mit mehr als 10% Entgeltausfall sind arbeitgeberbezogen zu betrachten. Von den 4 Mitarbeitern, mit KUG haben 3 AN mehr als10% Ausfall.
3 AN von insgesamt 6 AN sind somit 50% der Arbeitnehmer, die den Ausfall haben, also mindesten 10% der AN.
Damit ist die Voraussetzung für den Bezug von KUG gegeben.
Es kann dann für alle 4 AN, die einen KUG-Ausfall hatten, das KUG beantragt werden. Hier spielt die 10%-Grenze für den einzelnen Mitarbeiter keine Rolle mehr.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herzlichen Dank,
dann kann ich jetzt den Antrag raus senden.
Liebe Grüße
Mariwi