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KUG Anspruch 10% Regelung - Auslegung des § 1 Nr. 1 KugV

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letzte Antwort am 02.12.2020 11:13:34 von Mariwi1
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Mariwi1
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo an Alle

Ein Mandant beschäftigt 6 AN (davon 2 Minijobs) für 4 AN will ich KUG beantragen.  = mehr als 10 % der AN

Insgesamt beträgt der Bruttolohn für die 4 SV-pflichtigen AN (ohne Minijob) € 7.390,00

Der Ist-Lohn beträgt € 6.325,80, somit liegt ein Entgeltsausfall vor von € 1.064,20 Total vor. = mehr als 10 % Abweichung ist erfüllt.

Aber wenn ich jeden einzelnen AN isoliert betrachte, würde 1 AN nur einen Entgeltsausfall von 4,81% zeigen.

(weil er für 5 Tage in Quarantäne war und keinen Lohn dafür erhielt)

Fällt dieser Arbeitnehmer dann aus der Berechnung raus, und kann ich danach nur KUG abrechnen für 3 Arbeitnehmer?

Das DATEV Programm rechnet auch für den "4,81% AN" KUG aus. Muss ich jeden AN einzeln prüfen?

Wer kann mir dazu helfen. 

Danke

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
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Moin,

 

die Anzahl der AN mit mehr als 10% Entgeltausfall sind arbeitgeberbezogen zu betrachten. Von den 4 Mitarbeitern, mit KUG haben 3 AN mehr als10% Ausfall.

 

3 AN von insgesamt 6 AN sind somit 50% der Arbeitnehmer, die den Ausfall haben, also mindesten 10% der AN.

 

Damit ist die Voraussetzung für den Bezug von KUG gegeben.

 

Es kann dann für alle 4 AN, die einen KUG-Ausfall hatten, das KUG beantragt werden. Hier spielt die 10%-Grenze für den einzelnen Mitarbeiter keine Rolle mehr.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

Mariwi1
Beginner
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Nachricht 3 von 3
204 Mal angesehen

Herzlichen Dank,

dann kann ich jetzt den Antrag raus senden.

 

Liebe Grüße

Mariwi

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letzte Antwort am 02.12.2020 11:13:34 von Mariwi1
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