Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem: Das Arbeitsamt hat die Erstattung der SV-Beiträge, die pauschaliert von LODAS berechnet wurden nicht in der beantragten und von DATEV berechneten Höhe anerkannt.
Hintergrund: Es wurde auch Kurzarbeit bei Arbeitnehmern berechnet, die über der BBG von 6.900 EUR verdienen. Diese kriegen natürlich kein KUG und es gibt auch keine Erstattung der SV-Beiträge. Das ist ok, wird ja individuell pro Arbeitnehmer berechnet (Spalte 4 und 5 und 10 Anlage zum L-Antrag).
Das Dumme ist jedoch, das in Spalte 4 Soll der Betrag auf 6.900 gedeckelt ist. In Spalte 5 jedoch das IST mit einem Betrag > 6.900 EUR steht und nicht gedeckelt ist.
DATEV/LODAS generiert einen Erstattungsantrag, der sich aus den aufsummierten KUG - Beträgen und SV-Beträgen der einzelnen MA in Spalte 10 ergibt.
Das Arbeitsamt lehnt diese Berechnung ab und rechnet für die Erstattung der pauschalierten SV-Beiträge aus der "Summe Soll-Entgelt" ./. "Summe ISt-Entgelt" aller Mitarbeiter gesamt jeweils lt. L-Antrag *0,0 * 37,6% . Das führt zu einer geringeren SV- Erstattung, da ja in der Gesamtsumme das IST Entgelt der Mitarbeiter > BBG eingeflossen mit dem Betrag über 6.900 und nicht gedeckelt auf diesen Betrag.
M.E. ist das so nicht richtig und ein Widerspruch wäre angebracht, oder?
Hallo,
dass sehe ich genauso wie Sie und würde Widerspruch einlegen.
Reichen Sie am Besten gleich Kopien der Auswertung 102 (Bruttosoll- /istentgelt KUG) mit ein...
Gruß