Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem: Das Arbeitsamt hat die Erstattung der SV-Beiträge, die pauschaliert von LODAS berechnet wurden nicht in der beantragten und von DATEV berechneten Höhe anerkannt. Hintergrund: Es wurde auch Kurzarbeit bei Arbeitnehmern berechnet, die über der BBG von 6.900 EUR verdienen. Diese kriegen natürlich kein KUG und es gibt auch keine Erstattung der SV-Beiträge. Das ist ok, wird ja individuell pro Arbeitnehmer berechnet (Spalte 4 und 5 und 10 Anlage zum L-Antrag). Das Dumme ist jedoch, das in Spalte 4 Soll der Betrag auf 6.900 gedeckelt ist. In Spalte 5 jedoch das IST mit einem Betrag > 6.900 EUR steht und nicht gedeckelt ist. DATEV/LODAS generiert einen Erstattungsantrag, der sich aus den aufsummierten KUG - Beträgen und SV-Beträgen der einzelnen MA in Spalte 10 ergibt. Das Arbeitsamt lehnt diese Berechnung ab und rechnet für die Erstattung der pauschalierten SV-Beiträge aus der "Summe Soll-Entgelt" ./. "Summe ISt-Entgelt" aller Mitarbeiter gesamt jeweils lt. L-Antrag *0,0 * 37,6% . Das führt zu einer geringeren SV- Erstattung, da ja in der Gesamtsumme das IST Entgelt der Mitarbeiter > BBG eingeflossen mit dem Betrag über 6.900 und nicht gedeckelt auf diesen Betrag. M.E. ist das so nicht richtig und ein Widerspruch wäre angebracht, oder?
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