Moin zusammen,
ich hatte gestern einen netten Anruf der Agentur für Arbeit bezüglich einer noch immer offenen KUG-Abschlussprüfung.
Hier vorab einmal kurz die Historie:
1. KUG-Prüfungszeitraum 3/2021 - 7/2021
2. Prüfungsmitteilung und Anforderung v. Unterlagen am 2.2.2022
3. erste Anforderungen bzw. Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen 7.12.22
4. weitere Anforderungen bzw. Mitteilung fehlerhafter Abrechnungen wg. fehlerhafter Berechnung seitens der Prüferin bei der Agentur für Arbeit am 22.2.23 (Eingang bei mir am 16.3.23!)
5. Erneute Zusendung von Korrekturen am 1.6.23
6. Anruf Agentur für Arbeit am 18.3.24, dass die korrigierten Leistungsanträge nicht richtig seien.
Nun aber zu meinem Problem bzw. meiner Frage:
Grundsätzlich muss die Abschlussprüfung ja innerhalb von 7 Monaten nach Beendigung des KUG-Zeitraums durchgeführt werden. Ich weiß, dass diese Frist in der "Corona-Zeit" verlängert wurde.
Kann mir jemand sagen, ob diese Frist nun unendlich ist, bzw. ob der Beginn der Prüfung einen Fristablauf verhindert hat?
Ich brauche ja wohl nicht zu erwähnen, dass diese Abstände zwischen den Nachfragen eine Katastrophe sind. Man braucht jedes Mal wieder "Stunden", um sich in den alten Sachverhalt einzudenken, insbesondere, da man ja nicht mehr ständig KUG abrechnet (ich zumindest nicht mehr).
Es wäre toll, wenn mir jemand hier einen Hinweis geben könnte, ob ich diese erneute Anfrage nun wieder hinnehmen und bearbeiten muss oder eine Möglichkeit habe, dagegen vorzugehen.
(Anmerkung am Rande: der zur Prüfung ausgewählte "Stichproben-Mitarbeiter" scheidet zum Ende dieses Monats als Arbeitnehmer aus und wird Gesellschafter des Unternehmens!)
Mit besten Grüßen aus dem Norden!
Sie werden alternativlos antworten "dürfen". Dir rechtliche Seite bleibt mal außen vor.