Hallo,
wie kann ich mein Kurzarbeitergeld für einen halben Monat prüfen?
Habe für Monar Juli 2020 449€ brutto und 361€ netto ausbezahlt bekommen.
Zeitraum 01.07.2020 bis 15.07.2020
Regel-Brutto: 2.800€ Gehalt/Monat
Kurzarbeit: 100 (nicht gearbeitet)
KUG: 70% (4. Monat KUG)
Kann jemand helfen?
Danke im voraus,
fireball
Das ergibt sich aus der Soll-/Istentgeltberechnung i.V.m. den amtlichen KUG-Tabellen.
Hallo cro,
da das KUG für den hälftigen Monat Juli 2020 gezahlt werden sollte, wäre die Errechnung :
1.400 €
In der KUG-Tabelle 2020 der BfA bei 70% entnehme ich den Betrag von 752,04 €.
Ist das so richtig ?
Schöne Grüße, fireball
Das wäre zu einfach. Sie müssen in der Tabelle die Soll- und Istbeträge verwenden. Die Differenz wird dann ausgezahlt. Die DATEV bietet dazu eine gute Auswertung in LuG.
Ich bin leider im Lohn nicht fit genug, um die ursprüngliche Frage zu beantworten, aber ich glaube, dass der Fragesteller AN ist, der seine eigene Lohnabrechnung überprüfen möchte und mit der Abrechnung an sich gar nichts zu tun hat. Also auch keinen Zugriff auf die von Ihnen angesprochenen Auswertungen hat. 🙂
Genauso ist das, muss eine Klage fürs Arbeitsgeicht vorbereiten.
Im Web gibt es KUG-Rechner, da komme ich auf dasselbe Ergebnis wie in der Tabelle von der BfA.
Danke, das ist mir klar.
Ich habe im Juli nicht gearbeitet. KUG 100
Berechnungszeitraum ist 01.07.2020 bis 15.07.2020.
Regulär habe ich 2800€ brutto monatlich.
Da es aber nur der halbe Monat ist, sind es doch auch nur 1400€ brutto im Juli, oder?
Und in der Tabelle steht dann 752,04€.
Was mache ich also falsch ?
@fireballxxxxx schrieb:Genauso ist das, muss eine Klage fürs Arbeitsgeicht vorbereiten.
Im Web gibt es KUG-Rechner, da komme ich auf dasselbe Ergebnis wie in der Tabelle von der BfA.
Wie gesagt, es ist zu einfach nur nach einem Wert zu suchen. Bei Ihren Berechnungen fehlt der Soll-/Istwert für den vollen Monat. Auf Grund Ihrer Berechnungen bitte nicht das Arbeitsgericht einbinden. Da ist Ihr Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner.
Hallo fireball,
ich hab die Daten mal nachberechnet.
Hier der Soll-/Ist-Vergleich:
Und hier die dazu passende Probeabrechnung:
Vielleicht hilft das zur Überprüfung weiter.
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo Anne,
vielen Dank für Deine Mühe.
Im Anhang ist die Abrechnung Juli, die ich bekommen habe.
Bitte sag was dazu...
lg Stefan
Dürfte die Tagestabelle hier vielleicht auch eine kleine Rolle spielen?
Hallo Stefan,
das Kurzarbeitergeld stimmt (kleinste Abweichung zu meiner Berechnung). Dass das halbe Gehalt fehlt, liegt daran, dass Du zumindest laut Abrechnung zum 15.07.2020 ausgetreten bist. Bist Du? 😀
(so hatte ich das nicht verstanden).
Die Auszahlung weicht ab, da Dir aufgrund der Kündigung/Entlassung nur Entgelt in Höhe Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Dieses ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, daher kommt es bei Dir noch zu Abzügen in der SV.
Es sieht also so aus, als ob es passt.
Liebe Grüße
Anne
Hallo Anne,
ich bin am 15.07.2020 ausgetreten, da hast Du Recht.
Dann würde Deiner Meinung nach die Abrechnung Juli vom Arbeitgeber stimmen?
361,68€ netto ist richtig?
lg Stefan
Hallo Stefan,
ja, meiner Meinung nach stimmt die Abrechnung.
Liebe Grüße
Anne
Hallo Anne, vielen Dank nochmal, Du hast mir sehr geholfen 🙂 (und mich vor einer großen Dummheit bewahrt...)
lg Stefan