abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KUG 2020

15
letzte Antwort am 17.09.2020 13:09:13 von fireballxxxxx
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
fireballxxxxx
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 16
801 Mal angesehen

Hallo,

 

wie kann ich mein Kurzarbeitergeld für einen halben Monat prüfen?

 

Habe für Monar Juli 2020 449€ brutto und 361€ netto ausbezahlt bekommen.

 

Zeitraum 01.07.2020 bis 15.07.2020

 

Regel-Brutto: 2.800€ Gehalt/Monat

Kurzarbeit: 100 (nicht gearbeitet)

KUG: 70% (4. Monat KUG)

 

 

Kann jemand helfen?

 

Danke im voraus,

 

fireball

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 16
754 Mal angesehen

Das ergibt sich aus der Soll-/Istentgeltberechnung  i.V.m. den amtlichen KUG-Tabellen.

0 Kudos
fireballxxxxx
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 16
736 Mal angesehen

Hallo cro,

 

da das KUG für den hälftigen Monat Juli 2020 gezahlt werden sollte, wäre die Errechnung :

 

1.400 €

 

In der KUG-Tabelle 2020 der BfA bei 70% entnehme ich den Betrag von 752,04 €.

 

Ist das so richtig ?

 

Schöne Grüße, fireball

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 16
721 Mal angesehen

Das wäre zu einfach. Sie müssen in der Tabelle  die Soll- und Istbeträge verwenden. Die Differenz wird dann ausgezahlt. Die DATEV bietet dazu eine gute Auswertung in LuG.

0 Kudos
steme
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 16
716 Mal angesehen

Ich bin leider im Lohn nicht fit genug, um die ursprüngliche Frage zu beantworten, aber ich glaube, dass der Fragesteller AN ist, der seine eigene Lohnabrechnung überprüfen möchte und mit der Abrechnung an sich gar nichts zu tun hat. Also auch keinen Zugriff auf die von Ihnen angesprochenen Auswertungen hat. 🙂

0 Kudos
fireballxxxxx
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 16
707 Mal angesehen

Genauso ist das, muss eine Klage fürs Arbeitsgeicht vorbereiten.

 

Im Web gibt es KUG-Rechner, da komme ich auf dasselbe Ergebnis wie in der Tabelle von der BfA.

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 16
695 Mal angesehen

Danke, das ist mir klar. 

0 Kudos
fireballxxxxx
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 16
691 Mal angesehen

Ich habe im Juli nicht gearbeitet. KUG 100

 

Berechnungszeitraum ist 01.07.2020 bis 15.07.2020.

 

Regulär habe ich 2800€ brutto monatlich.

 

Da es aber nur der halbe Monat ist, sind es doch auch nur 1400€ brutto im Juli, oder?

 

Und in der Tabelle steht dann 752,04€.

 

Was mache ich also falsch ?

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 9 von 16
687 Mal angesehen

@fireballxxxxx  schrieb:

Genauso ist das, muss eine Klage fürs Arbeitsgeicht vorbereiten.

 

Im Web gibt es KUG-Rechner, da komme ich auf dasselbe Ergebnis wie in der Tabelle von der BfA.


Wie gesagt, es ist zu einfach nur nach einem Wert zu suchen. Bei Ihren Berechnungen fehlt der Soll-/Istwert für den vollen Monat. Auf Grund Ihrer Berechnungen bitte nicht das Arbeitsgericht einbinden. Da ist Ihr Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner.

0 Kudos
sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 16
655 Mal angesehen

Hallo fireball,

 

ich hab die Daten mal nachberechnet. 

 

Hier der Soll-/Ist-Vergleich:

Soll.Ist-Vergleich.jpg

 

 

Und hier die dazu passende Probeabrechnung:

Abrechnung.jpg

 

Vielleicht hilft das zur Überprüfung weiter.

 

Liebe Grüße

Anne Koch

0 Kudos
fireballxxxxx
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 16
644 Mal angesehen

Hallo Anne,

 

vielen Dank für Deine Mühe.

 

Im Anhang ist die Abrechnung Juli, die ich bekommen habe.

 

Bitte sag was dazu...

 

lg Stefan

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 12 von 16
633 Mal angesehen

Dürfte die Tagestabelle hier vielleicht auch eine kleine Rolle spielen?

0 Kudos
sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 13 von 16
620 Mal angesehen

Hallo Stefan,

 

das Kurzarbeitergeld stimmt (kleinste Abweichung zu meiner Berechnung). Dass das halbe Gehalt fehlt, liegt daran, dass Du zumindest laut Abrechnung zum 15.07.2020 ausgetreten bist. Bist Du? 😀

(so hatte ich das nicht verstanden).

 

 

Die Auszahlung weicht ab, da Dir aufgrund der Kündigung/Entlassung nur Entgelt in Höhe Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Dieses ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, daher kommt es bei Dir noch zu Abzügen in der SV.

 

Es sieht also so aus, als ob es passt.

 

Liebe Grüße

Anne

 

fireballxxxxx
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 16
589 Mal angesehen

Hallo Anne,

 

ich bin am 15.07.2020 ausgetreten, da hast Du Recht.

 

Dann würde Deiner Meinung nach die Abrechnung Juli vom Arbeitgeber stimmen?

 

361,68€ netto ist richtig?

 

lg Stefan

0 Kudos
sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 15 von 16
582 Mal angesehen

Hallo Stefan,

 

ja, meiner Meinung nach stimmt die Abrechnung.

 

Liebe Grüße

Anne

0 Kudos
fireballxxxxx
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 16
566 Mal angesehen

Hallo Anne, vielen Dank nochmal, Du hast mir sehr geholfen 🙂 (und mich vor einer großen Dummheit bewahrt...)

 

lg Stefan

15
letzte Antwort am 17.09.2020 13:09:13 von fireballxxxxx
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage