Hallo zusammen,
wir müssen für eine Mandanten die KUG Anträge für 2020 korrigieren. Leider ist dies ja programmtechnisch in 2023 nicht mehr möglich.
Die BfA gab uns den Hinweis, den Mandanten mit dem Abrechnungsstand 2020 zu kopieren und dann die KUG Anträge zu korrigieren.
Hat dies jemand schon mal gemacht und kann uns Erfahrungswerte / Tipps mitteilen?
Danke!
Hallo,
wir hatten das Glück, die Abschlussprüfung KUG 2020-2022 für unsere Betriebe ohne jede Beanstandung durchlaufen zu haben - hilft hier natürlich nicht weiter ...
Ich würde mal bei den Prüfern nachfragen, ob man die noch in Datei- oder Papierform vorhandenen Originalanträge nicht handschriftlich ändern könne bevor ich hier umständlich einen Workaround versuche. Namenszeichen und Stempel an die Korrektur/-en und fertig.
Die Abrechnungen und SV-Beiträge müssen ja m.W. nicht mehr korrigiert werden.
https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/betrieb-aktuell/beitragskorrektur-nach-rueckforderung-kug
Gruß, Volker
Kenne den Vorgang jetzt nur von Lohn & Gehalt, aber das müsste für LODAS ein ähnlicher Ablauf sein. Ist schon eine etwas fummelige Geschichte, aber das Klicktutorial führt einen ganz gut da durch.
LODAS: Kug-Korrekturen für 2020/2021 durchführen - DATEV Hilfe-Center
Hallo,
es kommt meiner Meinung nach darauf an, wie viele Korrekturen zu machen sind.
Sind es eine Hand voll, würde ich mir den Aufwand mit Mandanten hin und her kopieren nicht machen, sondern manuell ändern.
Alle Korrekturen, welche bisher angefragt wurden, konnten mit dem damaligen Antrag einfach mit Tipp Ex übermalt und neu ausgefüllt werden - bisher ohne negatives Feedbach.
Wird sogar von manchen Bearbeitern so gewünscht.