Hallo nadiner_,
so ist es !
Gruß
OLJA
Von 23 MA, muss 10% d.h. 2,3-- entspricht 3
Also 3 MA müssen 10% Entgeltausfall haben.. dann ist es Kurzarbeit
VG
Liebe Community,
ich hoffe, es ist okay, dass ich mich an diesen Beitrag ranhänge mit meiner Frage, die ebenfalls das 10%-Erfordernis zur Mitarbeiterzahl betrifft:
Von Kurzarbeit betroffen sind in einem Unternehmen (Gesamtzahl 25 Mitarbeiter) aktuell nur 3 Mitarbeiter mit einem durch Kurzarbeit bedingten Entgeltausfall von jeweils 15 %.
Allerdings, und hierauf zielt meine Frage, ist ein Mitarbeiter von diesen dreien ein Kollege, der ein Sollentgelt von 8.500 € brutto bezieht und nun durch KA einen Entgeltausfall von 1.275,00 € erleidet. Sein Istentgelt beträgt somit nur noch 7.225,00 €.
Da sein Istentgelt noch über der BBG (von 6.900,--€) liegt, ist er nicht berechtigt, Kug zu beziehen.
Ist er dennoch in die Berechnung der von Entgeltausfall betroffenen Mitarbeitern einzubeziehen?
Oder anders: Kann das Unternehmen Kurzarbeitergeld bezahlen an die beiden anderen Mitarbeiter?
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Hallo
Der MA ,der über BBG liegt, bekommt kein KUG. Das bedeutet, er gehört nicht zum Zahl der MA, die tatsächlich KUG beziehen.
Ihre Frage: das Unternehmen kann das Kurzarbeitergeld an die beiden anderen Mitarbeiter bezahlen, aber Sie bekommen das nicht zurückerstattet, weil es keine 10% der Mitarbeiterzahl ist.
VG