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KUG 10% der Gesamtzahl der Beschäftigten

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letzte Antwort am 07.10.2020 10:16:12 von sv_z1
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nadiner_
Beginner
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Hallo,

 

wenn ein Unternehmen 23 zu berücksichtigende Beschäftigte für den Antrag auf Kurzarbeitergeld hat und nur noch 2 Arbeitnehmer von KUG betroffen sind, dann ist die 10 % Grenze ja nicht erreicht, oder?

 

Über eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.

OLJA
Einsteiger
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Hallo nadiner_,

 

so ist es !

 

Gruß

 

OLJA

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sv_z1
Einsteiger
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Von 23 MA, muss 10% d.h. 2,3-- entspricht 3

 

Also 3 MA müssen 10% Entgeltausfall haben.. dann ist es Kurzarbeit

 

VG

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Liebe Community,

 

ich hoffe, es ist okay, dass ich mich an diesen Beitrag ranhänge mit meiner Frage, die ebenfalls das 10%-Erfordernis zur Mitarbeiterzahl betrifft:

 

Von Kurzarbeit betroffen sind in einem Unternehmen (Gesamtzahl 25 Mitarbeiter) aktuell nur 3 Mitarbeiter mit einem durch Kurzarbeit bedingten Entgeltausfall von jeweils 15 %.

 

Allerdings, und hierauf zielt meine Frage, ist ein Mitarbeiter von diesen dreien ein Kollege, der ein Sollentgelt von 8.500 € brutto bezieht und nun durch KA einen Entgeltausfall von 1.275,00 € erleidet. Sein Istentgelt beträgt somit nur noch 7.225,00 €.

 

Da sein Istentgelt noch über der BBG (von 6.900,--€) liegt, ist er nicht berechtigt, Kug zu beziehen.

 

Ist er dennoch in die Berechnung der von Entgeltausfall betroffenen Mitarbeitern einzubeziehen?

 

Oder anders: Kann das Unternehmen Kurzarbeitergeld bezahlen an die beiden anderen Mitarbeiter?

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

 

sv_z1
Einsteiger
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835 Mal angesehen

Hallo

 

Der MA ,der über BBG liegt, bekommt kein KUG.  Das bedeutet, er gehört nicht zum Zahl der MA, die tatsächlich KUG beziehen.

 

 

Ihre Frage: das Unternehmen kann das Kurzarbeitergeld  an die beiden anderen Mitarbeiter bezahlen, aber Sie bekommen das nicht zurückerstattet, weil es keine 10% der Mitarbeiterzahl ist.

 

VG

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letzte Antwort am 07.10.2020 10:16:12 von sv_z1
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