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Kürzung der VL um Feiertage in Höhe von Kug

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letzte Antwort am 16.11.2021 12:14:54 von Fragesteller1_
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Fragesteller1_
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben ein Schreiben der Agentur für Arbeit erhalten:

 

"Die Angaben in den Leistungsanträgen (Kug) wurden mit den Unterlagen verglichen. Im Rahmen der Überprüfung wurden folgende Fehler festgestellt:

 

Kürzung der VL um Feiertage in Höhe von Kug: In Fällen, in denen die VL ebenfalls um die Feiertagsstunden in Höhe von Kug gekürzt worden ist, muss im (fiktiven) Ist-Entgelt für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes die VL ohne die Einbeziehung der Feiertagsstunden i.H.v. Kug berücksichtigt werden. Das heißt, dass sich das Ist-Entgelt entsprechend erhöht. Bitte korrigieren Sie dies für alle betreffenden Arbeitnehmer/innen und Leistungsmonate, da es somit zu Veränderungen im Ist-Entgelt und ggf. auch zu veränderten Kug-Beträgen sowie SV-Erstattungen kommt."

 

Beispiel: AN 04/2020; Kug-Stunden: 38,5; Feiertagsstunden i.H.v. Kug: 6; Soll-Stunden: 177; VL: 26 €

 

Richtig (Höhe VL im Ist-Entgelt): (26€/177) * 38,5 = 5,655 €     26€ - 5,655€ = 20,34 €

 

Falsch (Höhe VL im Ist-Entgelt): (26€/177) * 44,5 = 6,537€       26€ - 6,537€ = 19,46 €

 

Haben wir die Möglichkeit den falschen Weg über Lodas zu korrigieren? Wir haben bisher keine anderen Einstellungen gefunden, die zu dem "richtigen" Ergebnis führen.

 

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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ich würde vermuten unter Mandantenstammdaten/Lohnarten - dort bei der Lohnart AG-Zuschuss VL im Reiter KUG, den Haken bei Soll-Entgelt setzen

wenn nicht, dann habe ich die Frage nicht verstanden 

Grüße

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Fragesteller1_
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danke, der Haken ist gesetzt.

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pogo
Experte
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Ich denke, da sollte/muss sich Datev drum kümmern, ob die VL ohne die Feiertagsstunden gekürzt werden und das im Ist-Entgelt entsprechend berücksichtigt werden muss.

 

 

Ich hab keine Idee, wie man das als Anwender automatisch hinkriegen könnte.

 

Die richtigen VL-Beträge errechnen und dann die Differenz als Ist-Entgelterhöhung in den Bewegungsdaten in einer Nachberechnung eingeben?

 

Da ist es vermutlich einfacher, die Nachberechnung nur dann durchzuführen, wenn es wirklich zu ein Änderung des auf 20€ gerundeten Ist-Entgeltes kommt. Ich vermute, dass das bei den kleinen Differenzen durch die Feiertage eher selten der Fall sein wird.

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Fragesteller1_
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Vielen Dank für die Antwort und die Überlegungen und Vorschläge.

 

Ich werde dann noch einmal bei der DATEV nachfragen.

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4
letzte Antwort am 16.11.2021 12:14:54 von Fragesteller1_
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