Was ist denn arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich geregelt?
Der EUGH sagt: bei Kurzarbeit "NULL" kann/darf auch der Urlaubsanspruch auf NULL gekürzt werden. Ein Urteil des BAG gibt es dazu leider (wohl) noch nicht.
im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt.
Es handelt sich um einen Friseurbetrieb.