Hallo zusammen,
da es bei uns in 2020 Teilausfälle durch Kurzarbeit gab, muss ich nun die UV-Stunden manuell kürzen. Hierzu würde ich im Dezember eine Nachberechnung über LA 400 starten, wie es auch im zugehörigen Dokument beschrieben ist. Meine Frage, da ich ja einzelne Personalnummern auswähle, erhalten diese eine Korrekturabrechnung, obwohl sich von der Gehaltsabrechnung her nichts ändert? Und wäre es möglich falls diese eine erhalten, diese bei Arbeitnehmer online zu unterdrücken? Diese Abrechnung würde nämlich nur zu Verwirrung führen...
Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Schönen guten Tag,
haben Sie die Auswertungen 50, 420, 422 mit den gekürzten Stunden erhalten? Wir nämlich nicht!
Vielen Dank.
Hallo Community,
wird die Korrektur der UV-Stunden mit der Stammlohnart 400 über eine Nachberechnung erfasst, zum Beispiel mit der Januar-Abrechnung rückwirkend für Dezember 2020, erhalten die betreffenden Mitarbeiter eine Brutto-/Netto-Abrechnung auch für die Nachberechnungsmonate.
Diese Brutto-/Netto-Abrechnungen können für Arbeitnehmer online nicht unterdrückt werden.
Bitte beachten Sie, dass in einem Abrechnungsmonat nicht mehr als 999 Stunden/pro Mitarbeiter gebucht werden können. Dabei addiert das Rechenzentrum alle gebuchten Stunden in diesem Abrechnungsmonat auf.
Sollte eine höhere Korrektur der UV-Stunden notwendig sein, muss diese auf mehrere Monate verteilt werden.
Hallo Frau Simmerlein,
verhält es sich so auch, wenn ich die Stunden noch im Dezember als Wiederabrechnung korrigiere?
Hallo,
ja, so verhält sich das Programm auch bei gebuchten UV-Stunden im Dezember.
Hallo,
die habe ich tatsächlich bis jetzt auch nicht erhalten...aber es haben wohl mehrere das Problem, eine Lösung von DATEV habe ich noch nicht gesehen...
Falls es um die Auswertungen geht, dann muss man den Vollarbeiterrichtwert bei der Stundenermittlung raus nehmen und Anwesenheitsstd. wählen.