Eine Arbeitnehmerin wurde 4 Tage von der Arbeit freigestellt. 2 Tage mit einer Krankmeldung durch den Kinderarzt (Betreuung eines Kindes) und 2 Tage war die Arbeitnehmerin mit dem Kind im Krankenhaus.
Die 2 Tage Kinderkrankengeld wird in Fehlzeiten entsprechend erfasst, die Kürzung des Gehaltes wird vorgenommen und die Entgeltbescheinigung erstellt und übermittelt.
Für die 2 Tage im Krankenhaus, wird das Gehalt über die Fehlzeiten mit 2 Tagen "Unbezahlter Urlaub" gekürzt. Eine Bescheinigung für die Krankenkasse (heißt laut Krankenkasse: Haushaltshilfe) wird nicht elektronisch erstellt sondern muss von Hand ausgefüllt werden und per Post (Fax oder sonst wie) der Krankenkasse zugeschickt werden. Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird - wenn 5 aufeinanderfolgende Tage keine Arbeitslohn bezahlt wird, der Großbuchstabe U ausgewiesen.
Darf anstelle von "Unbezahlter Urlaub" hier auch "Unbezahlte Fehlzeit" verwendet werden? Welche Bezeichnung wird für diese Fall gängiger Weise verwendet?
Gibt es für die "Haushaltshilfe" noch keine Bescheinigung welche elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden kann?
In den Vorjahren war es den Krankenkassen unwichtig, dass die Kürzung wegen eines Krankenhausaufenthaltes des Kindes (mit der Mutter) als Kinderkrankengeld gekürzt wurde und in die Entgeltbescheinigung mit eingeflossen ist. Was hat sich hier geändert?
Darf anstelle von "Unbezahlter Urlaub" hier auch "Unbezahlte Fehlzeit" verwendet werden? Welche Bezeichnung wird für diese Fall gängiger Weise verwendet?
Technisch sollte es keinen Unterschied machen. Da geht es eher darum, welche Bezeichnung Ihnen auf der Abrechnung lieber ist.
Gibt es für die "Haushaltshilfe" noch keine Bescheinigung welche elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden kann?
Nein, gibt es hier nicht.
In den Vorjahren war es den Krankenkassen unwichtig, dass die Kürzung wegen eines Krankenhausaufenthaltes des Kindes (mit der Mutter) als Kinderkrankengeld gekürzt wurde und in die Entgeltbescheinigung mit eingeflossen ist. Was hat sich hier geändert?
Auch da war es nicht unwichtig, sondern ist vielleicht nicht aufgefallen. Es handelt sich um zwei vollkommen unterschiedliche Leistungen. Die Haushaltshilfe ist im Grundsatz eine Sachleistung nach § 38 SGB V und erstattet bei nahen Angehörigen den Verdienstausfall unter Berücksichtigung einer Zuzahlung durch den Versicherten. Das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes nach § 45 SGB V ist eine Geldleistung und ermittelt sich auch anders.
Hallo,
ich nehme bei unseren Arbeitnehmerinnen immer unbezahlten Urlaub als Grund für die Fehlzeit.
Die Krankenhaustage mussten immer schon manuell per Formular für die Berechnung der Haushaltshilfe bescheinigt werden.
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Leistungen der KK.
Viele Grüße
Hallo,
wir haben jetzt den Fall, dass der MA eines Mandanten sich gemeldet hat, die DRV hätte bestätigt, dass keine Unterbrechnung/Abmeldung vorliegen darf. Der MA war unbezahlt kompletten Monat zuhause, da Ehefrau in Reha und Kind wg. Corona nicht im Kindergarten war. Wir haben eine Unterbrechung mit "unbezahlte Fehlzeit" eingegeben. Dann wurde der MA autom. vom System abgemeldet und nach Unterbrechung wieder angemeldet.
FRAGE: wie können wir eine unbezahlte Fehlzeit eingeben, ohne dass das System uns den MA autom. abmeldet?
Ergänzung: Krankenkasse und DRV zahlen an MA Geld aus - Formulare sind alle ausgefüllt - dies wäre alles okay ... nur würde die DRV darauf bestehen, dass der MA nicht abgemeldet werden darf.
DATEV: Wie kann mann eine Abmeldung unterdrücken? Ist dies möglich? Wäre sehr wichtig! DANKE
Pflegezeit mit vollständiger Freistellung | Vollständige Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung für längstens 6 Monate ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt (§ 3 Abs. 1 PflegeZG) | Kürzung der SV-Tage Anwendung der Tages-BBG | Abmeldung, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht Anmeldung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung | 30
10 |
Hallo,
leider ist es richtig, dass - wenn ein kompletter Beitragsmonat ohne Entgelt vorliegt - eine Unterbrechnungsmeldung gemacht wird. Die sv-pflichtige Beschäftigung endet dann tatsächlich.
Nach meiner Kenntnis gibt es hier auch keine gesetzliche Sonderregelung für einen solchen Fall.
Die praktische Lösung ist, dass ein Tag dazwischen bezahlter Urlaub genommen wird. Dann wird der Monat nicht vollständig unterbrochen und es gibt einen Beitragsmonat.
Im Übrigen würde ich sonst bei der Krankenkasse anfragen.
Viele Grüße
T. Reich
@burkhart schrieb:
Pflegezeit mit vollständiger Freistellung
Vollständige Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung für längstens 6 Monate ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt (§ 3 Abs. 1 PflegeZG)
Kürzung der SV-Tage
Anwendung der Tages-BBG
Abmeldung, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht
Anmeldung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung
30
10
Nach Ihrer Beschreibung dürfte es sich nicht um einen Fall nach § 3 Abs. 1 PflegeZG handeln.
Ich tippe eher hier drauf:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0580.html
Viele Grüße
T. Reich