Hallo liebe Leute,
unzwar hab ich folgendes Anliegen.
Ich bin schwanger und habe es direkt unsere Personalabteilung gemeldet, diese wollte das mit unserem Chef klären wie es denn jetzt weiter geht.
Leider hat sie das nicht getan und ich habe den Chef es heute selber gesagt und habe ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Als ich nachhause kam öffnete ich den Briefkasten und habe eine Kündigung erhalten, die gestern geschrieben wurde und heute angekommen ist.
Meine Probezeit würde in 2 Wochen enden.
Meine Frage ist dies Rechtens ? Kann er mich kündigen trotz Schwangerschaft ? Und von wem bekomme ich das Geld aus meinem Beschäftigungsverbot ich habe im Vertrag noch zusätzlich Kitakosten die zum Teil mein Chef zahlt werde ich diese dann weiterhin kriegen ?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen
liebe Grüße
Zunächst tut es mir leid, dass Sie Ihren Job verloren haben.
Ihr Fall gehört in meinen Augen in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
- Arbeitsvertrag inkl. aller Zusatzdokumente
- Kündigungsschreiben
- Gesprächsprotokoll (Personalabteilung und Sie)
- Zeitstrahl der Ereignisse aufgezeichnet
Und damit dann zum Anwalt. Auch wenn sie nicht Rechtschutzversichert sind. Die Kosten einer ersten Beratung mit allen Dokumenten sauber vorbereitet wird sich mit Sicherheit im dreistelligen Bereich bewegen. In Anbetracht der Tatsache um wieviel Geld es potentiel geht ein sinnvoller Posten.
Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft.
Eine Sache gebe ich noch mit auf den Weg.
Wer möchte für jemanden arbeiten der einen wegen einer Schwangerschaft entlässt?
Niemand. Insofern sehen Sie es als Chance an einen moralisch richtig gepolten Arbeitgeber zu finden.
Um Ihre Frage zu beantworten, nein, Sie können nicht gekündigt werden. Sie waren bereits schwanger als die Kündigung ausgesprochen wurde. Gesetzlich ist, wenn innerhalb von 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung, eine bestehende Schwangerschaft [zum Zeitpunkt der Kündigung] nachgewiesen wird, ist die Kündigung unwirklich.
Allerdings ist eine Kündigungsschutzklage schnell möglichst zu veranlassen, ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.
Hier sollten Sie tatsächlich rechtlichen Beistand zur Hilfe holen.
Ich gehe von einem unbefristeten Arbeitsvertrag aus. Sollte der AV allerdings befristet sein, so endet dieser zum entsprechenden Zeitpunkt, auch während der Schwangerschaft oder anschließenden Elternzeit.
Während des Beschäftigungsverbotes zahlt der AG das Gehalt weiter und bekommt dies zu 100% von der KK erstattet. Bezüglich des Kita-Zuschuss stellt sich die Frage, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde und es wiederholt gezahlt wurde, sollte dies auch während des Beschäftigungsverbotes gezahlt werden.
Und wenn der Arbeitgeber aus einem anderen Grund gekündigt hat? Es ist doch noch Probezeit und da ist m.E. eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich.
Viele Grüße
Sailor
Hallo,
laut §17 Abs. 1 MuSchG ist die KDG gegenüber einer schwangeren AN-in bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unwirksam, wenn der AG im Zeitpunkt der KDG von der Schwangerschaft weiß oder ihm die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wo nach der KDG mitgeteilt wird.
Die KDG kann aber von der obersten Landesbehörde auf Antrag des AG`s für zulässig erklärt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht auf der Schwangerschaft beruht, hier § 17 Abs.2 MuSchG.
LG Jelena