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Kündigung der bAV, SV und Lohnsteuer berechnung auf AZB

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letzte Antwort am 24.10.2025 10:47:45 von lohnexperte
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c_volm
Beginner
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Nachricht 1 von 10
1472 Mal angesehen

Hallo, 

 

wir haben einen AN der seine bAV (Vertragsbeginn 01/17)  gekündigt hat. Kündigung ist alles soweit durch  und ein Betrag wurde durch die Versicherung ausgezahlt.

Da die Zahlungen ja vorher SV und LSt frei waren muss ich ihn ja bei der nächsten Gehaltsabrechnung erfassen und und SV und Lohnsteuerrechtlich behandeln.  Liege ich richtig, oder? Lohnart dazu ist die 3860 oder.

 

Bin etwas unsicher, nicht das ich einen Denkfehler habe. Danke für eine kurze Rückmeldung.

 

LG 

 

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
1436 Mal angesehen

Hallo,


wurde die betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitnehmer ausbezahlt, gibt es keine "Standardlösung" wie die Abrechnung in einem solchen Fall durchzuführen ist, da hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.


Welche Lohnarten für diese Konstellationen standardmäßig zur Verfügung stehen und nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Dokument 1004447 "Betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auszahlen (Lohn und Gehalt)" . Wenn klar ist, wie die Abrechnung des Arbeitnehmers zu erfolgen hat, wird am Ende auf ein weiteres Dokument 5303397 "Versorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt" verlinkt, in dem konkrete Anlagebeispiele aufgeführt werden.


Es kann durchaus richtig sein, die von ihnen geschilderte Lohnart 3860 zu verwenden, wenn die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge durch die Versicherung erfolgte und der Bezug nun nur noch versteuert und verbeitragt werden soll. Pauschal ist das jedoch schwer zu beurteilen.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Pia2
Beginner
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Nachricht 3 von 10
1018 Mal angesehen

Hallo,

was mache ich , wenn die baV gekündigt wurde und das Geld nicht ausgezahlt wurde? Es wird einen anderen Durchführungsweg der baV geben aber ich bekomme die bisherige baV weiter berechnet. Dabei sollte diese nicht mehr berechnet werden.

 

Herzllichen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 10
992 Mal angesehen

Hallo,


um einen bAV-Vertrag zu beenden, setzen Sie unter Stammdaten | betriebliche Altersvorsorge im betreffenden bAV-Vertrag in der Registerkarte "Allgemeine Daten" ein Datum für das Ende des bAV-Vertrags.


Sollte es sich um eine Unterstützungskasse handeln, erfassen Sie das Beendigungsdatum in der Gruppe "Weitere Angaben".


Das Beendigungsdatum hat keine Auswirkung auf die offene Auszahlung.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TLea
Beginner
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Nachricht 5 von 10
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Hallo C_Volm, hast du eine Lösung gefunden? Bzw. kannst du mir sagen wie du es gemacht hast?

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 6 von 10
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Hallo @TLea ,

 

ich kann nur aus Erfahrungen mit gekündigten BAV nach § 3 Nr. 63 EStG berichten:

 

1. Der Mitarbeiter (Versicherte Person) begehrte die Kündigung des BAV-Vertrages und die Auszahlung des Guthabens.

 

2. Der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) stimmte der Kündigung zu und zeigte dies der BAV-Gesellschaft an (die ihrerseits auszufüllende Unterlagen und Formulare an den Mitarbeiter und den Arbeitgeber sandte).

 

3. Erst nach Rücksendung aller Unterlagen (der Mitarbeiter musste u. a. seine Steuer-ID, seine Krankenkasse und seine Bankverbindung angeben) erstattete die BAV-Gesellschaft das Guthaben direkt an den Mitarbeiter.

 

4. Die für den Mitarbeiter zuständige Krankenkasse sowie sein Wohnsitzfinanzamt wurden seitens der BAV-Gesellschaft über die Auszahlung des Guthabens informiert.

 

5. Krankenkasse und Finanzamt berechnen jeweils die sich ergebenden Zahlungen und fordern diese beim Mitarbeiter an.

 

Fazit: Der Arbeitgeber ist lediglich im Rahmen der Kündigung involviert; Auszahlung, Verbeitragung und Besteuerung erfolgen dann nicht mehr durch ihn, sondern durch die BAV-Gesellschaft, Krankenkasse und Finanzamt.

 

Sinnvoll ist aus Fürsorgegründen nach ein Informationsschreiben des Arbeitgebers an den Mitarbeiter, in dem er über den Prozess informiert wird und darüber, dass die Auszahlungssumme noch mit Abzügen belegt werden wird, die  aber ggf. erst in einigen Monaten seitens der Krankenkasse und des Finanzamtes angefordert werden.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

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TLea
Beginner
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Nachricht 7 von 10
251 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte ,

 

vielen Dank für deine Antwort. 

Bei meinem Fall ist es so, dass die Auszahlung des BAV Guthabens an den Versicherungsnehmer/Arbeitgeber getätigt  wurde und nun an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. 

Meiner Auffassung nach, ist diese Auszahlung jetzt durch den AG für den Arbeitnehmer nun als sonstiger Bezug Steuerfrei aber Sozialversicherungspflichtig abzurechnen. 

 

 

 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 8 von 10
231 Mal angesehen

Hallo @TLea ,

 

um welche Art von BAV handelt es sich in Ihrem Fall (welcher Durchführungsweg? arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert oder mischfinanziert?) Und geht es dabei um eine vorzeitige Kündigung oder um die Auszahlung zum regulären, ursprünglich vereinbarten Termin?

 

VG

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TLea
Beginner
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Nachricht 9 von 10
212 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte,

 

es handelt sich um eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung die vorzeitig gekündigt wurde.

 

Liebe Grüße

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 10 von 10
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Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen ... 😕

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9
letzte Antwort am 24.10.2025 10:47:45 von lohnexperte
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