Guten Morgen allerseits,
wir haben einen Mitarbeiter auf 450.- Euro Basis. Nächsten Monat ist eine Jubiläumszahlung fällig.
Bevor der MA auf 450.- Euro Basis wechselte war er mit 20 Std. / Woche beschäftigt, hat also entsprechend mehr verdient.
Können wir problemlos einen Mittelwert für die letzten Jahre ermitteln und auszahlen? Überschlagen wäre das ca. das 3 fache vom derzeitigen Monatsgehalt.
Danke für Ihre Rückmeldungen und einen schönen Tag wünscht
Christine Kundler
Hallo Frau Kundler,
wenn dies die "übliche Berechnung" für Jubiläumszuwendungen ist, dürfte dies m.E. keine Probleme geben. Jubiläumszuwendungen sind bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht zu berücksichtigen, vgl. Geringfügigkeits-Richtlinien, Abschnitt 2.2.1.1, letzter Absatz: Geringfügigkeits-Richtlinien
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke für Ihren Link, und nein, es ist nicht die übliche Berechnung...normalerweise haben wir eine prozentuale Berechnung je nach Zugehörigkeit.
Dürfte man per Sonderregelung einen Mittelwert der letzten x Jahre zur Auszahlung bringen, wenn das so gewünscht ist?
Viele Grüße
Christine Kundler
Es handelt sich somit um einen Einzelfall, das hatten wir sonst in dieser Form noch nicht.
Viele Grüße
C. Kundler
Hallo Community,
kann jemand zu diesem Einzelfall Erfahrungswerte bzw. Informationen beitragen?
Wir von DATEV können hierzu keine Auskunft geben.
uwelutz vielen Dank für Ihre bisherige Antwort!
Freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG