Hallo zusammen,
einem Mitarbeiter wurde das Jobrad geklaut welches über Gehaltsumwandlung abgerechnet wird. Da es nicht ausreichend abgesichert war, muss jetzt eine Entschädigung gezahlt werden. Also die Versicherung übernimmt den Schaden nicht.
Ich denke, das der Mitarbeiter die Entschädigung zahlen muss, da es ja auch sein verschulden war.
Wie muss die Entschädigung abgerechnet werden, wenn der AG die Zahlung übernimmt?
Einfach pauschal versteuern ?
Gibt es tatsächlich Leasinggesellschaften, die Job-Fahrräder nicht versichern?
Was ginge (aus eigener Erfahrung): private Hausratversicherung, bei entsprechenden Versicherungsumfang übernimmt die (zumindest einen Teil).
Viel Erfolg!
Da das Rad nicht abgeschlossen war, zahl die Versicherung nicht.
Hallo,
als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.
Aber vielleicht kann hier noch jemand aus der Community weiterhelfen?