Hallo,
hat schonmal jemand die Übernahme der Kosten für ein Jobrad im Kündigungsfall als Sachbezug in der Abfindung berücksichtigt und hat Abrechnungsbeispiele für Lodas?
Danke im Voraus.
Simone Hesse
Erhöht sich die Abfindung um das Bike?
Hallo,
rechnerisch muss sie sich erhöhen, damit die Steuer berechnet wird.
Sie soll jedoch nicht wie der Rest der Abfindung zur Auszahlung kommen, da das Fahrrad ja in natura gewährt wird.
Wäre es eine Überlegung den Mandant darauf anzusprechen den Leasingvertrag auf den AN umschreiben zu lassen?
So dass der Jobrad-Anbieter dann entsprechend den geldwerten Vorteil ermitteln und versteuern kann?
Bei vielen Anbieter wird ja die Bikeübernahme nach dem Leasing vom Leasinggeber abgewickelt. Warum dann nicht auch so ein Sachverhalt?
Es ist unser eigener Arbeitnehmer, wir rechnen selbst ab.
Der Wert des Fahrrads liegt bei 3.300€, der ist klar. Es geht nur um die Lohnart, dass die rechnerisch versteuert wird und unten wieder abgezogen wird.
Ich würde es entsprechend als Sachbezug deklarieren. Man könnte ja höchstens noch überlegen ob man §37b anwenden will oder nicht.
Wenn es aber explizit als Abfindung laufen soll, könnte man auch die Abfindung als Gesamtbetrag erfassen und lediglich den Sachbezug als Nettoabzug über die Bewegungsdaten erfassen.
ich würde es gerne separat auch oben deklarieren als E-Bike-Sachbezug wenn das ginge...aber nur ein Wunsch.
Alternativ die Lohnart Abfindung duplizieren und mit anderem Namen versehen...Abfindung E-Bike Erhalt o.Ä.
Könnte man auch machen und dann entsprechend noch den Folgenetto-Abzug hinterlegen.
Gut wäre auch, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt, dass das E-Bike auch tatsächlich eine Abfindung darstellt. Bevor dann die nächste SV-Prüfung das anders beurteilen will.
@LodasFN schrieb:Es ist unser eigener Arbeitnehmer, wir rechnen selbst ab.
Der Wert des Fahrrads liegt bei 3.300€, der ist klar. Es geht nur um die Lohnart, dass die rechnerisch versteuert wird und unten wieder abgezogen wird.
Ich würde nicht mit einer Nettolohnart arbeiten. Aber über die Probeabrechnung hochrechnen, was 3.300 € brutto ausmachen und als sonstigen Einmalbezug (kenne Lodas nicht) zusätzlich buchen. Netto dann 3.300 € abziehen.
Vielen Dank für die Antworten, ich werde die Abfindungs-Lohnart kopieren, umbenennen und dann den Sachbezug netto wieder abziehen. Dürften ja die gleichen Beträge sein, da dies nur als Steuerberechnungsgrundlage dient.