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JAE in der Vergangenheit falsch oder gar nicht geprüft

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letzte Antwort am 25.07.2024 16:07:56 von anjuwan
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S-Lohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo in die Runde,

 

ich wollte gerne einmal hören, wer Erfahrung zu o.g. Thema gemacht hat: JAE wurden nicht oder nicht korrekt geprüft und der Mitarbeiter wurde durch die falsche Prüfung erst später als eigentlich korrekt von Pflichtversicherung KV auf freiwillige KV umgeschlüsselt.

 

Bei dem einen Mitarbeiter geht es um ein Jahr (heißt: Mitarbeiter wurde erst 2023 statt 2022 umgeschlüsselt), bei einem Mitarbeiter geht es gleich um mehrere Jahre in der Vergangenheit (heißt: er wurde erst 2022 umgeschlüsselt und hätte aber eigentlich schon 2018 umgeschlüsselt werden müssen). 

 

Auf die KV/PV-Beiträge hat das Ganze keine Auswirkung, da die BBG sowieso überschritten wurde. Gibt es irgendwelche anderen Auswirkungen, die der versicherungsrechtlichen Status mit sich bringt? Ich konnte bei meiner Recherche nur zwei Themen finden, die das betrifft: Versicherung während Elternzeit und Beitragsberechnung im Rentenalter. Hier gibt es jeweils Unterschiede, je nachdem, ob man Pflichtmitglied oder freiwillig versichert ist.

 

Hatte jemand so ein Thema schon einmal? Sollte man das Ganze angehen oder stehen lassen? Falls das Thema in einer Prüfung aufkommt, erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen ja keine rückwirkende Änderung. 

Aber trotzdem mache ich mir Gedanken, ob das Ganze für den Mitarbeiter irgendwann später einmal noch negative Folgen haben kann.

 

Danke euch und viele Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
180 Mal angesehen

Solange der AN in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt/bleiben will, hat dies keine wirkliche Auswirkung.

 

Nur wenn der AN die die private KV wechseln will, könnte ggf. ein Schaden entstanden sein, wenn er jetzt wg. späterem Eintritt höhere Beiträge zahlt.

anjuwan
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
116 Mal angesehen

Ich wüsste jetzt nicht, was da als negative Folge rauskommen sollte.

Ganz eventuell hätte der AN einen Anspruch gegen den AG, weil er zu spät in die private KK wechseln konnte und so mehr bezahlt hat. Aber die Klage will ich sehen.

Edit: Wie oben schon erwähnt.

 

 

Zusatzinfo:

 


@S-Lohn  schrieb:

...

Versicherung während Elternzeit und Beitragsberechnung im Rentenalter. Hier gibt es jeweils Unterschiede, je nachdem, ob man Pflichtmitglied oder freiwillig versichert ist.

 


 

Die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner hat nichts mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung als Arbeitnehmer zu tun. Wird aber oft verwechselt.

 

 

Cheers
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letzte Antwort am 25.07.2024 16:07:56 von anjuwan
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