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Insolvenzverwalter erhebt Ansprüche aus Lohnabrechnungen rückwirkend für 12 Monate (Privatinsolvenz)

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letzte Antwort am 07.02.2024 12:55:46 von lohnhilfe
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Anidru
Beginner
Offline Online
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Guten Tag,

ich bin im 6. Jahr meiner Privatinsolvenz und habe einen Nachtschichtvertrag. 

Meine Lohnabrechnung faxe ich dem Insolvenzverwalter monatlich nach Erhalt zu. Durch ständig anfallende Mehrarbeiten und Zuschläge bin ich mir von Anfang an unsicher gewesen, was pfändbar ist und was nicht.
Klar - Sonn- und Feiertagszusagen sowie Nachtschichtzulagen sind nicht pfändbar. Trifft das aber auch zu, wenn ich krank bin oder im Urlaub? 
Mehrarbeit ist netto nur zur Hälfte pfändbar, aber ich komme mit den Online Brutto-Netto-Rechnern immer auf andere Beträge als auf der Abrechnung stehen.
Die Rechtsanwältin aus dem Insolvenzbüro sagte mir dazu seinerzeit, dass ich mir da keinerlei Gedanken drüber machen müsse, der Lohnbuchhalter meines Arbeitgebers wisse bescheid und würde abführen und die Kanzlei würde ja gegenrechnen.

Gestern hatte ich dann ein Schreiben in der Post, mit dem rückwirkend für das Jahr 2023 1.147,00 Euro gefordert werden. Das haut mich natürlich ziemlich aus der Bahn, denn so viel Geld habe ich nicht angespart und im Mai sind die 6 Jahre zu Ende.
Zum einen sehe ich jetzt meine Restschuldbefreiung in Gefahr und zum anderen macht sich regelrecht Panik breit, ob der Insolvenzverwalter auch für die davor liegenden Jahre rückwirkend Gelder einfordert.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir sagen, ob das wirklich so rechtens ist?

Als Frist habe ich den 14.02.2024 genannt bekommen. 

Vielen Dank fürs Lesen!

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
610 Mal angesehen

SV-pflichtige SFN-Zuschläge, die für Urlaub u. Krankheit zusätzlich gezahlt werden, könnten da eine Rolle spielen. Aber dieses rechtliche Problem sollten Sie dringend mit Ihrem Inso.-Verwalter klären.

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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
562 Mal angesehen

Vielleicht hilft dieser Rechner schon weiter zur Überprüfung (haben Sie eine Aufstellung, wie sich die Nachforderung zusammensetzt?)

Kostenloser Pfändungsrechner für Lohnpfändung | Quick-Lohn

 

Durchschnitte für Urlaub/Krankheit sind normal pfändbar - die Unpfändbarkeit hängt wie die Steuerfreiheit davon ab, dass es für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt wird, nicht als Ausgleich für "verpasste" Zuschläge.

 

aber wie bereits geschrieben, Sie sollten das mit dem Insoverwalter klären.

LG
VM
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letzte Antwort am 07.02.2024 12:55:46 von lohnhilfe
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