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Insolvenzverfahren Mitarbeiter eröffnet - welche Unterlagen bekommt AG?

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letzte Antwort am 17.05.2023 08:47:38 von cro
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CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

mein Mandant hat mir folgendes Schreiben weitergeleitet:

 

CVolz_0-1684232003122.png

 

Es gibt vermutlich (noch) keinen Gerichtsbeschluss. Wir hatten intern besprochen, dass wir nicht mehr an die Gläubiger überweisen und das pfändbare Einkommen einfach erstmal vom Lohn einbehalten und "parken". Dies wurde dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, zusammen mit der Bitte, den Gerichtsbeschluss zu übersenden. Nun teilte man uns von dort aus wohl telefonisch mit (habe das Telefonat nicht annehmen können und die Kollegin hat leider keine Ahnung vom Sachverhalt), dass ich das wohl falsch verstanden habe, es dürften gar keine Auszahlungen mehr an den Mitarbeiter erfolgen.

 

Ich bin ehrlich gesagt überfordert, hatte bislang nur Mitarbeiter, wo das Insolvenzverfahren schon lief.

 

Wie ist das übliche Procedere, kann mich hier jemand aufklären, was ich an Unterlagen anfordern / bekommen muss und was ich tun darf? Insolvenzverwalter schwer erreichbar... 

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
198 Mal angesehen

Hallo,

 

tja, Insolventverwalter ... 😞

 

Ich vermute, die Kollegin hat etwas falsch verstanden: Es ist doch unsinnig, dass einem Mitarbeiter gar nichts mehr ausgezahlt werden darf! Genau dafür gibt es doch die Pfändungsfreigrenzen; es sei denn, ein bspw. PfÜB besagt etwas anderes (geringerer pfändungsfrei zu verbleibender Betrag; der dann aber genau nach € und Cent aufgeführt ist). Im beigefügten Schreiben steht doch unmissverständlich, dass die pfändbaren Beträge ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten sind. Somit ab sofort: Pfändungsfreie Beträge werden an den Mitarbeiter ausgezahlt; pfändbare Beträge werden geparkt oder an den Insolvenzverwalter ausgezahlt. Die einzigen, die nichts mehr bekommen ab sofort, sind die Gläubiger.

 

Die Vorgehensweise (Ermittlung des pfändungsfreien Betrages und Auszahlung dieses an den Mitarbeiter und Einbehalt des pfändbaren Betrages durch den Arbeitgeber) halte ich im zeitlichen Rahmen von ein bis zwei Monaten für gerechtfertigt. Bis dahin sollten dann alle Unklarheiten beseitigt sein.

 

Ich bin Lohnbuchhalter und melde mich in solchen unklaren Fällen gerne mit einem Account bei der Caritas an, gebe mich als Arbeitnehmer = Insolvenzschuldner aus und stelle meine Fragen. Erfahrungsgemäß erhält man von dort sehr fundierte Antworten und das zeitnah.

 

Eine weitere Erfahrung aus meiner langjährigen Praxis zeigt, dass sowohl Insolvenzverwalter als auch Gläubigervertreter gerne versuchen, auf "einfachen" Wegen mal schnell an mehr Geld heranzukommen, als durch PfÜB oder Abtretungserklärungen gedeckt ist. Viele von denen sind offenbar der Meinung, dass ein Schuldner all seine Rechte verwirkt habe und die Lohnbuchhalter all das ungeprüft umsetzen, was von ihnen gefordert wird.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
193 Mal angesehen

Sie müssen sich schon genau mit dem InsoVerwalter abstimmen. Richtig ist, dass keine anderen Gläubiger mehr Ansprüche haben.

 

Lassen Sie das also unbedingt zunächst rechtlich abklären, und führen erst danach Lohnzahlungen aus.

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letzte Antwort am 17.05.2023 08:47:38 von cro
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