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Insolvenzquote

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letzte Antwort am 21.08.2020 14:40:05 von Vanessa_Mertel
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spz_maly48
Einsteiger
Offline Online
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Hallo, 

nach Feststellung der Insolvenzquote z.B. 30 % sollen entgangene Brutto-Gehaltsbestandteile an die Mitarbeiter ausgezahlt werden. Weiterhin wurden entgangene Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge zur Tabelle angemeldet.

Wie werden die entstandenen Beträge abgerechnet ? Müssen diese verbeitragt/versteuert werden ? z.B. als Bruttobestandteil 1000 € Forderung, = Quote 300 € auszuzahlen oder müssen sich netto 30 % der Insolvenzforderung ergeben. 

Bei den Beiträgen zur Versicherung müsste man sicher fiktive Lohnarten wählen, die eine

Zahlung in Höhe der Quote an die Versicherungs ergibt

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
71 Mal angesehen

Hallo,


wie diese Gehaltsbestandteile rechtlich richtig abgerechnet werden, können wir nicht beurteilen.


Wenden Sie sich zur Klärung dieses Sachverhaltes bitte an die zuständigen Institutionen.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.08.2020 14:40:05 von Vanessa_Mertel
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