Hallo,
nach Feststellung der Insolvenzquote z.B. 30 % sollen entgangene Brutto-Gehaltsbestandteile an die Mitarbeiter ausgezahlt werden. Weiterhin wurden entgangene Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge zur Tabelle angemeldet.
Wie werden die entstandenen Beträge abgerechnet ? Müssen diese verbeitragt/versteuert werden ? z.B. als Bruttobestandteil 1000 € Forderung, = Quote 300 € auszuzahlen oder müssen sich netto 30 % der Insolvenzforderung ergeben.
Bei den Beiträgen zur Versicherung müsste man sicher fiktive Lohnarten wählen, die eine
Zahlung in Höhe der Quote an die Versicherungs ergibt
Hallo,
wie diese Gehaltsbestandteile rechtlich richtig abgerechnet werden, können wir nicht beurteilen.
Wenden Sie sich zur Klärung dieses Sachverhaltes bitte an die zuständigen Institutionen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG