Zum 01.11.2024 ist bei unserer Mandantin (Bauhauptgewerbe) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, war bereits zuvor vorläufiger Insolvenzverwalter gewesen, hat alle AN am 29.10.24 zwischen 30.11.2024 und 28.02.2025 (ordentliche Kündigungsfristen) gekündigt und alle unter Anrechnung von Überstunden und Urlaubsansprüche freigestellt.
Ich rechne aktuell 10/2024 ab, also den letzten Monat vor Insolvenz. LStB + LStA werden nicht übermittelt.
Entsprechend DokNr. 1071391 habe ich in 11/2024 unter Tag des Insolvenzereignisses "01.11.2024". Für mich stellt sich hier die Frage, ob ich dies in 10/2024 erfassen muss, damit überhaupt die Eingabe mit 10/2024 berücksichtigt wird?
Unter Liste Status des Mandanten in der Insolvenz soll es bei "<keine Angaben>" bleiben, aber unter Personaldaten (hier würde ich das in 10/24 erfassen) soll dann "Freigestellt" ausgewählt werden, richtig?
Austrittsdatum wäre dann für alle 30.10.2024 (in 10/24), korrekt?
Sind noch weitere Eingaben bezüglich der Insolvenz zu machen?
Schau mal hier: https://apps.datev.de/help-center/documents/1071391
Bisher hatte ich noch keine Insolvenz zu bearbeiten, aber es sieht so aus als müsstest du für die korrekten Meldungen eine 2. Mandantennummer anlegen um die freigestellten" Mitarbeiter abrechnen zu können.
Danke für die Info.
Es geht mir nicht um die Abrechnung in 11/24. Dort werden wir eine neue Mandantennummer einrichten.
Mir geht es um 10/24 (vor Insolvenzeröffnung), damit die Abmeldung richtig erfolgt.
Hallo,
erfassen Sie alle erforderlichen Angaben im Bearbeitungsmonat Oktober 2024.
Zusätzlich zu den von Ihren geschilderten Eingaben muss die aktive Mitgliedschaft der Unfallversicherung unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung mit dem Beendigungsgrund Insolvenz UV08 beendet werden. Das Ende-Datum der Mitgliedschaft muss einen Tag vor dem Insolvenzereignis liegen.