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Insolvenz Rückfrage zur Abrechnung vor und nach Insolvenzereignis

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letzte Antwort am 03.04.2025 13:30:55 von MartinSeemann
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Lohnabrechnung_2021
Einsteiger
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Guten Tag,

 

wer kann mir weiterhelfen bei folgendem Problem:

 

Ich habe mich an die Informationen aus dem DATEV-Dokument 1071391 gehalten. Insolvenzeröffnung war zum 01.03.2025, d.h. bis 28.02.2025 muss unter der alten Betriebsnummer abgerechnet werden, ab 01.03.2025 unter der neuen Nummer.

 

Ich muss ja nun den alten Mandaten auf eine neue Mandantennr. kopieren.

 

Meine Frage ist: muss ich zuerst im Rahmen einer Wiederholungsabrechnung für 02/2025 die ganzen erforderlichen Arbeitsschritte durchführen und danach erst den Mandant kopieren?

 

Oder kann ich die Stammdatenänderungen zunächst ins Rechenzentrum senden und dann bereits eine Kopie des Mandanten erstellen? Und dann nachträglich die Wiederholung für 02/2025 machen, um dann bspw. zeitnah die Abrechnung 03/2025 unter neuem Mandant durchführen.

 

Die Beendigung der Mitgliedschaft in der UV: muss das nach der Wiederholungsabrechnung gemacht werden oder kann ich die Mitgliedschaft beenden und dann die Wdh-Abrechnung für 02/2025 mit den Abmeldung der MA durchführen.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

Herzlichen Dank im Voraus.

 

MartinSeemann
Aufsteiger
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Moin,

die Kopie eines Mandanten mit dem Mandanten-Manager erzeugt einen komplett neuen Mandanten. Es ist lediglich so, dass Sie die Stammdaten mitnehmen können. Der Mandant, den Sie ab Insolvenzereignis anlegen, verhält sich technisch vollständig wie eine Neuanlage. Daher haben Sie auch freie Hand, wie im Dokument beschrieben, Mitarbeiter, Lohnarten oder Krankenkassen beliebig zu löschen. Das Ganze muss natürlich passieren, bevor Sie Stammdaten das erste Mal ins RZ senden. 

 

Damit sind beide Mandanten technisch voneinander unabhängig.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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letzte Antwort am 03.04.2025 13:30:55 von MartinSeemann
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