Gerade lese ich in einer Facebookgruppe folgendes und werde etwas …. nervös
es schreiben mehrere man müsse bei der Auszahlung der Inflationsprämie auf der Gehaltsabrechnung oder auf der Überweisung klar stehen dass die Inflationsprämie zur „Zahlung im Zusammenhang mit der Preissteigerung“ gilt.
Oder in dem Sinne .
ohne diesen Text wäre die Zahlung nicht Steuer- und Sv -frei!
War waren der Meinung die Betitelung der Lohnart ist ausreichend.das wurde dort verneint
Großes Fragezeichen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
High,
was sagt man denn bei Instagram?
Gruss Mike
Hallo,
kennen Sie die FAQ des BMF, hier Frage 10?
Gruß, vw
Zwei meinen man muss den Text zusätzlich zur Lohnart erfassen. Eine Userin meint eben sonst fällt die Steuer- und svfreiheit weg
Eine Userin mein Lohnart Inflationsprämie/ bzw Bonus o.ä. reicht aus
Das ist bisher auch unsere Meinung
Danke!
ich wusste nicht mehr dass es dort explizit steht.
Lohnart mit Bezeichnung reicht also wie gedacht
Schönen Abend noch
High,
hat sich wohl erledigt😎
@Lohnnutzer schrieb:in einer Facebookgruppe
Nichts für ungut, aber: ist das eine Facebookgruppe konkret für Lohnabrechnerïnnen oder war die Diskussion dort themenfremd?
FB-Gruppe Fachassistent/in Lohn und Gehalt
Ich lese da ab und zu ganz gerne mal mit.