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Inflationsprämie IST-Engelt bei Kurzarbeit

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letzte Antwort am 20.11.2024 17:43:58 von SJ_2020
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susanne25
Einsteiger
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Hallo Ihr Lieben,

 

ich haben einen Mandanten mit Kurzarbeit, möchte aber jetzt seinen Mitarbeitern die Inflationsprämie zahlen. 

 

Muss dies ins IST-Engelt? 

Hayen
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
4363 Mal angesehen

Ist jetzt keine Antwort auf Ihre Frage, aber ich frage mich gerade, was bei der Kurzarbeitergeldprüfung rauskommt, wenn der Arbeitgeber Geld genug "über" hatte, um die Inflationsausgleichsprämie zahlen. Man kann doch eigentlich nicht einerseits sagen "wir haben nicht genug Einnahmen, um das volle Gehalt zu zahlen" und den Staat um Unterstützung bitten und gleichzeitig Beträge steuer- und sv-frei auszahlen. Das sieht für mich persönlich nach einer Umwandlung Gehalt in IAP aus. Ist aber nur meine persönliche Einschätzung und keine Antwort auf Ihre Frage. Ich würde meinem Mandanten meine Bedenken für die KUG-Prüfung mitteilen. 

vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 8
4343 Mal angesehen

Hallo @Hayen ,

das wäre auch meine "natürliche" Reaktion.

Die Frage ist, ob bei der Ausarbeitung daran überhaupt jemand gedacht hat. Die Corona-Prämie war wenn ich mich recht erinnere bei Kug zumindest möglich.

 

Das Handelsblatt schreibt bereits dass die IAP auch bei Kug gezahlt werden kann.

https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2022/11/18/inflationsausgleichspraemie-zahlungen-des-arbeitsgebers-bis-zu-3-000-e-steuer-und-sozialabgabenfrei/

 

"Voraussetzung für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung ist ein Arbeitsverhältnis. Dabei können auch Minijobber, arbeitende Rentner oder Werkstudierende von der Inflationsausgleichsprämie profitieren. Auch eine Zahlung an Mitarbeiter in Kurzarbeit ist möglich. Auszubildende können die Prämie ebenfalls erhalten."

 

Es soll aber auch noch eine offizielle FAQ kommen. Insofern würde ich einfach noch abwarten. Eilt ja nicht ...

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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anjuwan
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Nix kommt dabei raus. Weil es auch überhaupt nicht überprüft wird.

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, für die AN + AG in diese einzahlen. Die Gewährung von KUG soll vorranging der Erhaltung der Arbeitsplätze dienen. Da spielen die Barreserven des Arbeitgebers keine Rolle.

Cheers
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten.


Bitte halten Sie hier Rücksprache mit der Agentur für Arbeit.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mohr18
Beginner
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Nachricht 6 von 8
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die eigentliche Frage ist keine Rechtsfrage sondern die Frage nach der Verschlüsselung der Lohnart "Inflationsausgleichsprämie" unter dem Reiter "KUG" und da würde ich von der DATEV als Softwareanbieter schon eine fachliche Aussage erwarten, ob es als Soll-/Istentgelt zu verschlüsseln ist.

 

Ist halt mal wieder eine typische DATEV Antwort! mit dem Hinweis auf die Rechtsberatung. Es gab mal Zeiten (bin schon etwas länger dabei), da hatte DATEV die Standartlohnarten diesbzgl. selbst verschlüsselt und die Inflationsausgleichsprämie wäre für mich heute eine Standartlohnart.

 

und noch zu der eigentlichen Frage: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird weder beim Sollentgelt noch beim Istentgelt berücksichtigt.

rschoepe
Experte
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Nachricht 7 von 8
2613 Mal angesehen

@mohr18  schrieb:

ob es als Soll-/Istentgelt zu verschlüsseln ist.


Das ist aber leider eine rechtliche Frage. Und zudem eine, die sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten lässt, denn


@mohr18  schrieb:

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird weder beim Sollentgelt noch beim Istentgelt berücksichtigt.


Wie sieht es aber aus, wenn die IAP über Monate verteilt (z.B. 250 € pro Monat) gezahlt wird? Dann ist sie ja nicht wirklich einmalig gezahlt …

(Die Frage habe ich gerade von einer Mandantin gestellt bekommen - und bin jetzt immer noch so schlau wie vorher.)

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
432 Mal angesehen

Da sich mir diese Frage ebenfalls stellte, bin ich in den FAQ´s auf ff. gestoßen. Dies als Ergänzung in dieser Angelegenheit. 

Viele Grüße

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

SJ_2020_0-1732120976153.png

 

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letzte Antwort am 20.11.2024 17:43:58 von SJ_2020
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