Hallo Ihr Lieben,
ich haben einen Mandanten mit Kurzarbeit, möchte aber jetzt seinen Mitarbeitern die Inflationsprämie zahlen.
Muss dies ins IST-Engelt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist jetzt keine Antwort auf Ihre Frage, aber ich frage mich gerade, was bei der Kurzarbeitergeldprüfung rauskommt, wenn der Arbeitgeber Geld genug "über" hatte, um die Inflationsausgleichsprämie zahlen. Man kann doch eigentlich nicht einerseits sagen "wir haben nicht genug Einnahmen, um das volle Gehalt zu zahlen" und den Staat um Unterstützung bitten und gleichzeitig Beträge steuer- und sv-frei auszahlen. Das sieht für mich persönlich nach einer Umwandlung Gehalt in IAP aus. Ist aber nur meine persönliche Einschätzung und keine Antwort auf Ihre Frage. Ich würde meinem Mandanten meine Bedenken für die KUG-Prüfung mitteilen.
Hallo @Hayen ,
das wäre auch meine "natürliche" Reaktion.
Die Frage ist, ob bei der Ausarbeitung daran überhaupt jemand gedacht hat. Die Corona-Prämie war wenn ich mich recht erinnere bei Kug zumindest möglich.
Das Handelsblatt schreibt bereits dass die IAP auch bei Kug gezahlt werden kann.
"Voraussetzung für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung ist ein Arbeitsverhältnis. Dabei können auch Minijobber, arbeitende Rentner oder Werkstudierende von der Inflationsausgleichsprämie profitieren. Auch eine Zahlung an Mitarbeiter in Kurzarbeit ist möglich. Auszubildende können die Prämie ebenfalls erhalten."
Es soll aber auch noch eine offizielle FAQ kommen. Insofern würde ich einfach noch abwarten. Eilt ja nicht ...
Gruß, vw
Nix kommt dabei raus. Weil es auch überhaupt nicht überprüft wird.
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, für die AN + AG in diese einzahlen. Die Gewährung von KUG soll vorranging der Erhaltung der Arbeitsplätze dienen. Da spielen die Barreserven des Arbeitgebers keine Rolle.
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie hier Rücksprache mit der Agentur für Arbeit.
die eigentliche Frage ist keine Rechtsfrage sondern die Frage nach der Verschlüsselung der Lohnart "Inflationsausgleichsprämie" unter dem Reiter "KUG" und da würde ich von der DATEV als Softwareanbieter schon eine fachliche Aussage erwarten, ob es als Soll-/Istentgelt zu verschlüsseln ist.
Ist halt mal wieder eine typische DATEV Antwort! mit dem Hinweis auf die Rechtsberatung. Es gab mal Zeiten (bin schon etwas länger dabei), da hatte DATEV die Standartlohnarten diesbzgl. selbst verschlüsselt und die Inflationsausgleichsprämie wäre für mich heute eine Standartlohnart.
und noch zu der eigentlichen Frage: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird weder beim Sollentgelt noch beim Istentgelt berücksichtigt.
@mohr18 schrieb:ob es als Soll-/Istentgelt zu verschlüsseln ist.
Das ist aber leider eine rechtliche Frage. Und zudem eine, die sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten lässt, denn
@mohr18 schrieb:Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird weder beim Sollentgelt noch beim Istentgelt berücksichtigt.
Wie sieht es aber aus, wenn die IAP über Monate verteilt (z.B. 250 € pro Monat) gezahlt wird? Dann ist sie ja nicht wirklich einmalig gezahlt …
(Die Frage habe ich gerade von einer Mandantin gestellt bekommen - und bin jetzt immer noch so schlau wie vorher.)
Da sich mir diese Frage ebenfalls stellte, bin ich in den FAQ´s auf ff. gestoßen. Dies als Ergänzung in dieser Angelegenheit.
Viele Grüße