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Inflationsausgleichsprämie

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letzte Antwort am 23.11.2023 10:43:02 von platinblond
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Bonita66
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Hallo Communitiy,

 

unser Mandant zahlt Weihnachtsgeld aus, aber nicht an die Aushilfen, da diese die Grenze damit überschreiten. würden. Dafür zahlt er ihnen die Inflationsprämie. Da ist doch nichts gegen zu  sagen ?

Wird das in der Praxis so öfters  gemacht?

 

Viele Grüße

 

 

vw
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Hallo,

wenn mit 

 

"Aushilfen"

Minijobber gemeint sind, sehe ich persönlich kein da Problem. Bei uns haben auch schon Minijobber IAP erhalten.

 

https://magazin.minijob-zentrale.de/inflationsausgleichspraemie/#koennen-auch-minijobber-die-inflationsausgleichspraemie-erhalten

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Bonita66
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Hallo,

 

vielen Dank für die Info. 

 

Grüße und noch einen schönen Tag

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Moonshine
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Muss man nicht darauf achten, dass jeder Arbeitnehmer die gleiche Menge Inflationsausgleichsprämie erhält?

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Hayen
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Da wäre ich mir nicht so sicher .. wenn alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen und das so in den Abrechnungen steht, würde ich mal vermuten, dass Minijobber da auch ein Anrecht drauf haben - außer es ist in den Arbeitsverträgen so geregelt "der monatliche Bezug in Höhe von ... beinhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe 1/12 blablabla". 

 

Bei der Inflationsprämie ist es dann ja auch so, wenn Minijobber eine bekommen, dann müssen alle anderen auch was bekommen (nicht unbedingt in gleicher Höhe) 

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Bonita66
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es heißt doch, dass Arbeitgeber entscheiden können wer die Prämie bekommt und in welcher Höhe .

 

 

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Hayen
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Es ist aber der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten! 

Bonita66
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Stimmt. Mir ist aber auch  aufgefallen dass die Arbeitgeber nicht jedem die Prämie auszahlen.

Es könnten sich ja dann nur die Mitarbeiter Einwände erheben die keine bekommen haben.

 

Grüße

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Hayen
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Oder der Prüfer bei der nächsten Betriebsprüfung 

vw
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der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt m.E. nicht, dass alle das Gleiche bekommen müssen.

Man kann m.W. einen objektiven einheitlichen Kriterienkatalog erarbeiten. So bei uns, dass man zunächst aus der Probezeit und ungekündigt ist. Es gibt dann bei uns dann einen Sockelbetrag der erhöht werden kann, z.B. aufgrund Anzahl der Kinder oder großer Fahrtstrecke zur Arbeit. Dies wird dokumentiert. Es sind auch andere objektive und überprüfbare Kriterien denkbar. Bisher sind mir noch keine Klagen gekommen. Es darf halt nicht der berühmte "Nasenfaktor" sein.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Lohnnutzer
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Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist Arbeitsrecht.

 

Wir haben hierzu nicht beraten. Auf Nachfragen wurde geraden einen Arbeitsrechtler zu befragen. 

Auf die Lohnsteuerpflicht hat die Gleichbehandung bei der Inflationsausgleichsprämie keine Auswirkung 

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platinblond
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Das interessiert die Steuer und RV-Prüfung.

Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld, bitte klar kommunizieren. Das schließt die Prämie ganz klar aus.

Argumentation könnte sein, bei allen ist uns das zu teuer aber bei den geringfügigen machen wird das.

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letzte Antwort am 23.11.2023 10:43:02 von platinblond
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